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Steuerabkommen: Schwarzgeld in der Schweiz wird nachbesteuert

Berlin und Bern haben am Mittwoch ein Steuerabkommen signiert, nach dem für Kapitalerträge in der Schweiz eine Abgeltungssteuer fällig wird. "Alt"-Anlagen können einmalig nachbesteuert werden und Steuerbetrüger so anonym in die Legalität zurückkehren.

Deutsche Steuerbetrüger haben in der Schweiz künftig schlechte Karten. Für Kapitalerträge in der Schweiz wird wohl vom 1. Januar 2013 eine Abgeltungssteuer von gut 26 Prozent fällig. Die Finanzstaatssekretäre beider Länder unterzeichneten dazu am Mittwoch ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Dem müssen die Parlamente beider Länder, in Deutschland auch der Bundesrat, jedoch noch zustimmen. Für seit Jahrzehnten illegal eingeschleuste Gelder ist eine einmalige Nachbesteuerung möglich. Schwarzgeldtäter können so anonym in die Legalität zurückkehren.

Seit Jahrzehnten ärgern sich deutsche Finanzämter darüber, keinen Zugriff auf von Bundesbürgern illegal auf Schweizer Bankkonten geparkte und unversteuerte Vermögen zu haben. Das belastete auch die Beziehungen beider Länder. Die Schweiz wiederum will mit Steuerabkommen – auch mit anderen Ländern – nicht mehr als Steueroase am Pranger stehen. Keiner weiß genau, wie viel Geld die Deutschen in den vergangenen Jahrzehnten heimlich über die Grenze geschafft haben. Die Schweiz pocht auf ihr Bankgeheimnis. Die Schätzungen schwanken zwischen 100 und 300 Milliarden Euro. Es ist daher völlig offen, welche Einnahmen Bund, Länder und Kommunen am Ende aus einer Besteuerung von altem Schwarzgeld und künftigen Erträgen haben werden.

Die sogenannten „Alt“-Anlagen aus Deutschland sollen aus Gründen der Praktikabilität pauschal nachbesteuert werden. Auf sie wird ein Satz von 19 bis 34 Prozent – je nach Dauer der Anlage und ihrer Entwicklung – erhoben. Das liegt deutlich unter dem aktuell in Deutschland geltenden Spitzensteuersatz von 45 Prozent inklusive Reichensteuer. Als „Vorauszahlung“ sollen die Schweizer Banken kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes pauschal einen Betrag von umgerechnet 1,9 Milliarden Euro über die Schweizer Finanzbehörden an den deutschen Fiskus abführen, den sie später von ihren Kunden zurückholen können. Wer erklärt, dass er weder eine pauschale noch individuelle Nachversteuerung möchte, muss seine Konten oder Depots in der Schweiz schließen.

Kritiker monieren, dass sich Schwarzgeld-Täter anonym „reinwaschen“ können. Die SPD kritisiert, Steuergerechtigkeit werde den Interessen der Schweizer Banken und ihrer straffälligen deutschen Kunden geopfert. Die Linke nennt das Abkommen „ein Belohnungspaket für deutsche Steuerkriminelle und ihre Schweizer Helfer“. Dass bisherige Steuersünder anonym bleiben könnten, sei eine nicht verhandelbare Schweizer Forderung gewesen, sagte der Sprecher von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Martin Kotthaus. „In der Schweiz war das Verhalten nicht strafbar, und eine nachträgliche Strafbarkeit war für die Schweiz nicht verhandelbar“, sagte Kotthaus. (dpa/rtr)

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