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Uli Hoeneß im Gespräch mit Horst Seehofer.

© dpa

Steueraffäre: Horst Seehofer darf zu Uli Hoeneß schweigen

Bayerns Staatsregierung muss weiterhin nicht über ihren Umgang mit dem Fall Hoeneß aufklären, hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden. Die Grünen wollen trotzdem nachhaken.

Die Regierung von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) muss keine Auskünfte zum Umgang der Behörden mit dem Steuerfall Uli Hoeneß geben. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Donnerstag auf eine Klage der Grünen-Landtagsfraktion entschieden. Hoeneß war nach einer gescheiterten und daher nicht strafbefreiend wirkenden Selbstanzeige im März zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Grünen wollten nach Bekanntwerden der Affäre im Mai 2013 von der Staatsregierung wissen, wer auf welchem Weg von den Schweizer Geldanlagen des früheren FC-Bayern-Präsidenten erfahren hat. Hintergrund waren Berichte, wonach die Behörden frühzeitig informiert gewesen sein und möglicherweise ein Ermittlungsverfahren verschleppt haben sollen. Zudem verlangten sie Auskunft, wann genau die Selbstanzeige bei Hoeneß’ Finanzamt eingegangen ist und ob er selbst es war, der sie abgegeben hat.

Die Grünen wollen das Urteil prüfen

Details zur Selbstanzeige fielen unter das Steuergeheimnis, stellten die Richter fest. Eine Auskunft könne Rückschlüsse auf die Verhältnisse des Steuerpflichtigen zulassen und verstieße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zwar könne der Vorwurf einer zunächst unterbliebenen Strafverfolgung ein besonderes Interesse begründen. Die dafür vorliegenden Anhaltspunkte seien jedoch „zu vage“, um dem parlamentarischen Aufklärungsinteresse ausreichend Gewicht zu geben. Damit habe die Regierung bei ihrer Antwort „in noch vertretbarer Weise“ verfassungsrechtlichen Anforderungen“ entsprochen.

Zwei Richter kritisierten die Entscheidung ihres Gremiums in einem Sondervotum: Mit dieser Argumentation könnten Behörden das Steuergeheimnis „nahezu beliebig instrumentalisieren, um sich der parlamentarischen Aufklärung von Verdachtsfällen im Bereich der Finanzverwaltung zu entziehen.“ Die Grünen kündigten an, das Urteil zu prüfen und bei der Regierung nachzuhaken. Diese Möglichkeit deutete auch das Gericht an. Denn es sei in diesem Verfahren nicht zu entscheiden gewesen, ob die Rechte von Hoeneß dem parlamentarischen Fragerecht „auch noch nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens entgegenstehen würden“.

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