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Regeln bei Selbstanzeige werden verschärft.

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Steuerhinterziehung: Verjährungsfrist wird verdoppelt - auch bei einfachen Fällen

Die strafrechtliche Verjährungsfrist wird generell von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Länderfinanzminister verschärfen auch die Regeln bei der Selbstanzeige von Steuersündern.

Die strafrechtliche Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung soll deutlich verlängert werden – und zwar nicht nur für schwere Fälle, sondern auch bei einfacher Steuerhinterziehung. Das beschlossen die Finanzminister der Länder am Freitag auf ihrer Jahrestagung in Stralsund. Bisher lag die Verjährungsfrist bei fünf Jahren (nur in besonders schweren Fällen bei zehn Jahren). Künftig sollen es generell zehn Jahre sein.

Härter als bei Betrug

Damit würden bei der Steuerhinterziehung, auch in leichten Fällen, schärfere Regeln gelten als bei vergleichbaren Delikten wie Diebstahl, Betrug oder Urkundenfälschung. Hier verjährt die Strafbarkeit nach fünf Jahren. Steuerhinterziehung wird damit bei der Verjährungsfrist Taten gleichgestellt, die strafrechtlich zu Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren führen. Mit dem Ministerbeschluss wird die strafrechtliche Verjährungsfrist allerdings auch der steuerrechtlichen angeglichen – diese „Festsetzungsfrist“ betrug bisher schon zehn Jahre.

Höhere Strafzuschläge

Die Länderminister einigten sich auch auf die länger debattierte Verschärfung der Regularien bei der Selbstanzeige, die zu einer Strafbefreiung führt. Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt, die strafbefreiende Selbstanzeige dürfe daher „nur unter engen Voraussetzungen möglich“ sein, heißt es im Beschluss der Finanzministerkonferenz. Strafzuschläge müssen demnach künftig schon bei einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro im Jahr gezahlt werden (bisher waren es 50 000 Euro). Der Zuschlag wird von fünf auf zehn Prozent erhöht. Bei einem Hinterziehungsbetrag über 100 000 Euro sind es bald 15 Prozent. Wer mehr als eine Million Euro hinterzogen hat, muss 20 Prozent Strafzuschlag zahlen. Die Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent werden künftig sofort fällig, bisher konnten sie abgestottert werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstützt die Vorschläge seiner Länderkollegen und wird einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Verschärfung soll von 2015 an gelten.

Grüne Kritik

Kritik kam von den Grünen im Bundestag. Deren steuerpolitische Sprecherin Lisa Paus begrüßte zwar die schärferen Regeln bei der Selbstanzeige. Die generelle Anhebung der Strafverfolgungsfrist lehnte sie jedoch ab. „Für einfache Fälle von Steuerhinterziehung sollte die fünfjährige Verjährungsfrist beibehalten werden“, forderte sie.

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