zum Hauptinhalt

Steuern: Abgeordnetenpauschale auf dem Prüfstand

Nach der Diskussion über die Abgeordnetendiäten ist nun ein weiteres Privileg der Volksvertreter ins Visier der Öffentlichkeit geraten: Die steuerfreie Kostenpauschale. Der Bundesfinanzhof entscheidet Anfang Oktober, ob sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen muss.

Zu den steuerlichen Sonderrechten von Abgeordneten in Bund und Ländern wird der Bundesfinanzhof (BFH) am 2. Oktober bekanntgeben, ob eine grundsätzliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht nötig ist. Das oberste deutsche Steuergericht erörterte am Donnerstag in München Klagen von sechs Steuerzahlern. Sie sehen durch die steuerfreien Kostenpauschalen der Abgeordneten den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.

Der Bonner Staatsrechtler Christian Waldhoff verteidigte die steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten von jährlich rund 45.000 Euro vor Gericht. Sie sei geprägt vom Gedanken der freien Mandatsausübung und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Steuerfreiheit der Pauschale ohne Ausgabennachweis

Die Kläger hatten auch für sich eine ähnlich hohe Steuerbefreiung gefordert, sie waren damit aber in erster Instanz bei den Finanzgerichten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen gescheitert. Nach ihrer Ansicht verstößt die Pauschale gegen elementare Grundsätze des deutschen Steuerrechts. "Das ist ein Selbstbedienungsladen", sagte Kläger-Vertreter Hans-Peter Schneider. "Wir brauchen da eine Kontrolle."

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Bundestagsabgeordneten, die diese zusätzlich zu den Diäten erhalten, beträgt derzeit 3782 Euro im Monat oder 45.384 Euro im Jahr. Die Pauschale soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken, also Kosten für ein Büro im Wahlkreis, Büromaterial, Telefon, Reisen und gegebenenfalls eine Zweitwohnung am Sitz des Parlaments. In den meisten Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen für die Landtagsabgeordneten.

Für die Parlamentarier gilt die Steuerfreiheit der Kostenpauschale ohne jeden Nachweis der Ausgaben, andere Steuerpflichtige dagegen müssen für die Steuerfreistellung von Einkünften die Belege entsprechender Ausgaben vorlegen. Beim normalen Lohnsteuerzahler bleiben jährlich nur 920 Euro als Werbungskostenpauschale unversteuert.

Bund der Steuerzahler: "Verletzung des Gleichheitssatzes"

Mit der Pauschale für die Abgeordneten werde eine einzige Berufsgruppe einseitig privilegiert, sagte Kläger-Vertreter Bernd Neufang. Es widerspreche den Grundsätzen des Steuerrechts, dass die Pauschale zudem noch laufend an die Lebenshaltungskosten angepasst werde. Andere Pauschalen wie die Kilometerpauschale seien dagegen zulasten der Bürger für eine Haushaltssanierung gekürzt worden. Die Vertreter der Finanzbehörden beantragten die Abweisung der Klagen, weil keine Rechtsfehler in der Steuerfestsetzung für die Betroffenen erkennbar seien.

Dieter Ondracek als Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, einer Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Finanzverwaltung, nannte die Klagen berechtigt. Die Sonderrechte für die Abgeordneten seien nicht gerechtfertigt, sagte Ondracek in einer Verhandlungspause. Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht in der Pauschale eine "Verletzung des Gleichheitssatzes". (nis/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false