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Pendlerpauschale

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Steuern: Bundesfinanzhof hält Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Millionen Steuerzahler können hoffen: Das oberste deutsche Finanzgericht hat entschieden, dass die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Doch das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht.

Der Bundesfinanzhof erklärte heute, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, dass seit Anfang 2007 die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten.

Mit der Pendlerpauschale können Pendler Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und ihrer Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Anfang 2007 sind die 30 Cent je Kilometer aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Die Argumentation des Bundesfinanzminsiteriums: Fahrten zum Arbeitsplatz sind der Privatsphäre zuzuordnen - die Arbeitssphäre beginnt nach dem so genannten „Werkstorprinzip“ erst mit dem Betreten des Arbeitsplatzes.

Die große Koalition hatte sich im November darauf geeinigt, die gekürzte Pendlerpauschale erst einmal nicht zu verändern, sondern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklärte wiederholt, dass die Regelung zur Pendlerpauschale haushaltspolitisch notwendig sein.

Gegen die weitreichende Streichung der Pendlerpauschale hatten ein Bäcker und ein Ingenieur geklagt. Ihre Argumentation: Die Neuregelung habe mit Steuergerechtigkeit nichts mehr zu tun und verstoße gegen tragende Grundprinzipien der Verfassung.

Die Entscheidung der Finanzrichter in München dürfte nun starke Signalwirkung haben. Denn: Eine abschließende Klärung steht noch aus – nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann die Neuregelung der Pendlerpauschale endgültig gerichtlich kippen. (jam/dpa)

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