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Steuern: Bundestag beschließt Wiederherstellung der Pendlerpauschale

Die volle Pendlerpauschale wird dauerhaft wiederhergestellt. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in Berlin der entsprechenden Gesetzesänderung zu.

Millionen Berufspendler können ihre Steuerlast wieder mit der alten Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer senken. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin die Rückkehr zur früheren Regelung aus dem Jahr 2006. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können wieder 30 Cent je Entfernungskilometer beim Fiskus abgesetzt werden.

Die 2007 eingeführte Kürzung der Pendlerpauschale hatte das Bundesverfassungsgericht verworfen. Mit dem Gesetz ist die alte Pendlerpauschale auch formal wieder in geltendes Recht gehoben worden. Damit ist der Schwebezustand beendet. Die Finanzbehörden hatten das Verfassungsgerichts-Urteil schon angewandt und für die Jahre 2007 bis 2009 die alte Pauschale wieder anerkannt. Die Steuerbehörden haben die 30 Cent vom ersten Entfernungskilometer an aber nur unter Vorbehalt ausgezahlt.

Aufwendungen für Bus und Bahn absetzbar

Mit dem Bundestagsbeschluss sind auch Aufwendungen für Fahrten mit Bus und Bahn steuerlich abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale absetzbaren Betrag überschreiten. Wenn die tatsächlichen Kosten für Fahrausweise über dem Betrag liegen - etwa bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - dürfen die höheren Aufwendungen wieder zusätzlich geltend gemacht werden. Diese Sonderregelung für den öffentlichen Nahverkehr war 2007 gestrichen worden.

Außerdem sind Kosten eines Unfalls, der sich auf einer Fahrt zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignet hat, wieder steuerlich absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten.

Den Staat kostet das Gesetz in diesem Jahr 5,4 Milliarden Euro und im nächsten Jahr 3,06 Milliarden Euro. In den Folgejahren werden Mindereinnahmen von 2,53 Milliarden erwartet. SPD und Union betonten, die Rückkehr zum Rechtszustand von 2006 schließe eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft nicht aus. (mpr/mfa/dpa)

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