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Vom vielen Nehmen ist noch keiner arm geworden. Foto: pa/dpa

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Steuern im Rückblick: Lang ist’s her

Erinnert sich noch jemand an die Verpackungsteuer? Beim Erfinden von Steuern ist der Staat seit Jahrhunderten erfolgreich. Nur tut er sich schwer, sie wieder abzuschaffen.

Von Lutz Haverkamp

„Der Solidaritätszuschlag ist bis Ende 1999 endgültig weg.“ Das Versprechen aus dem Jahr 1996 vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hatte sich 1999 nicht erfüllt, ist bis heute nicht eingelöst – und wird auch nach 2019 vermutlich nur heiße Luft bleiben. Dass die Bundesrepublik wirklich Steuern abgeschafft hat, ist dabei gar nicht so selten gewesen. Es ist nur sehr lange her, ging auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zurück oder betraf sogenannte Bagatellsteuern, also Steuertatbestände, die dem Fiskus ohnehin kaum größere Summen in die Kassen spülten. Oder die jeweilige Regierung überführte Steuern, die schon in Preußen oder gar im Mittelalter erhoben wurden, in neue Steuergesetze mit modernen Namen.

Eine wahre Abschaffungsorgie erlebten die deutschen Steuerzahler zur Jahreswende 1992/93: Gleichzeitig fielen die Zucker-, die Tee-, die Leuchtmittel- und die Salzsteuer weg. Und letztgenannte hatte ein langes Leben. Die Salzsteuer wurde in unterschiedlicher Form schon im Römischen Reich und später auch unter unter den Karolingern erhoben.

Danach hat die Politik aus eigener Kraft nicht mehr viel geschafft, um eine Schneise des Verstehens in den deutschen Steuerdschungel zu schlagen. Die Vermögensteuer lief 1997 aus, weil die Regierenden untätig blieben und Karlsruhe entsprechend urteilte. Den Todesstoß aus Karlsruhe erlitt auch die Verpackungsteuer. Anfang der 1990er Jahre in Kassel erfunden, um den Müllbergen von Einweggeschirr Herr zu werden, stufte sie das Bundesverfassungsgericht 1998 als ein Verstoß gegen das Grundgesetz ein.

Weit vor bundesrepublikanischen Zeiten waren Politiker und Steuerbeamte durchaus erfinderisch, um die Bürger zur Kasse zu bitten. Steuern auf den Fang und den Besitz von Nachtigallen gehörten ebenso dazu wie eine Steuer auf das Tragen von Perücken zur Zeit Preußens.

Einige deutsche Länder und Städte erfanden im 18. Jahrhundert die Spatzensteuer. Die musste von denjenigen gezahlt werden, die im Kampf gegen eine angebliche Spatzenüberpopulation eine bestimmte Zahl von getöteten Vögeln nicht beibringen konnten oder wollten.

Zu einer gewissen Berühmtheit brachte es seit 1902 die Schaumwein- oder auch kurz Sektsteuer. Zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte erfunden, überlebte sie bis heute alle Reformen. Aufkommen im ersten Halbjahr 2013: 238 743 000 Euro.

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