zum Hauptinhalt

Steuern und mehr: Was der Bundesrat heute beschlossen hat

Familien, Unternehmen, Erben und Hotelbetreiber können vom 1. Januar an mit mehr Geld rechnen. Der Bundesrat billigte mit knapper Mehrheit das heftig umstrittene Steuersenkungspaket der Bundesregierung. Hier dieser Beschluss und weitere wichtige Entscheidungen des Bundesrats.

STEUERN:

Mit 37 der 69 Stimmen votierten die schwarz-gelb regierten Länder für 8,5 Milliarden Euro Steuerentlastungen vom 1. Januar an. Der Kinderfreibetrag steigt dann von 6024 auf 7008 Euro, das Kindergeld um jeweils 20 Euro. Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Die Berechnung von Zinsen bei den Steuern wird gelockert. Sanierungs-Übernahmen werden erleichtert. Geschwister, Nichten, Neffen und Firmen-Erben werden bei einer Erbschaft entlastet.

WOHNKOSTEN: Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag muss jetzt den Streit um die Kosten-Verteilung für die Wohn- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen schlichten. Der Bund will seinen Anteil von 26 auf durchschnittlich 23,6 Prozent senken. Bei den Kommunen führt dies zu Mehrbelastungen in Milliardenhöhe. Der Bundeszuschuss wird 2010 laut Schätzungen bei etwa 3,7 Milliarden Euro liegen. Die Ausgaben der Kommunen dafür werden von 14 auf 16 Milliarden Euro steigen.

FRAUEN: Die Beschneidung von Frauen und Mädchen soll in Deutschland härter bestraft werden. Nach einem Gesetzesvorschlag von Baden-Württemberg und Hessen soll Genitalverstümmelung ein eigener Straftatbestand werden und mit mindestens zwei Jahre Haft bestraft werden. In Deutschland leben schätzungsweise 20 000 Frauen, die eine Beschneidung erlitten haben.

ARBEITSMARKT: Das zum Jahresende auslaufende Modell der geförderten Altersteilzeit wird nicht verlängert. Die schwarz-gelbe Mehrheit der Länder lehnte einen solchen Antrag der SPD-regierten Länder ab. Die aktuelle Altersteilzeitregelung kann noch bis Ende 2009 beantragt werden. Sie sieht Lohnzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit vor, wenn die Stelle eines Altersteilzeit-Beschäftigten wieder besetzt wird.

NATUR/SEEN:
Der Bund will den Ländern nicht kostenlos seine Eigentumsrechte an Seen überlassen. Der Bund müsse seine finanziellen Interessen wahren, argumentierte die Bundesregierung im Bundesrat. Die Länder könnten aber jederzeit ihr Vorkaufsrecht geltend machen. Vor allem in Ostdeutschland gibt es noch große Wasserflächen im Besitz des Bundes, die von einer unkontrollierten Privatisierung bedroht sind. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false