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Geschlossenheit

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Steuerpläne von Trittin und Co.: Nicht im grünen Bereich

Die Steuerpläne der Grünen haben heftige Kritik ausgelöst. Die Partei verteidigt ihr Vorhaben und hält daran fest. Wie stark belastet das grüne Steuerkonzept die Mittelschicht?

Das Wahlprogramm war gerade seit ein paar Stunden beschlossen, da mussten die Grünen sich schon heftige Kritik an ihren Steuerplänen anhören. Das Thema rückt immer stärker in den Wahlkampf: Union und FDP werfen den Grünen (und auch der SPD) vor, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu gefährden. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle sprach am Montag von einer „Orgie von Steuererhöhungen und Mehrbelastung für die Mitte“. Grünen-Chefin Claudia Roth verteidigte die Steuerpläne hingegen als „moderat“.

Auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende hatten die Grünen einen Mix aus Be- und Entlastungen bei Steuern und Abgaben beschlossen – von der Anhebung des Spitzensteuersatzes bis zur Einführung einer Vermögensabgabe. Ob durch die steuerpolitischen Vorhaben die Mittelschicht betroffen wird, hängt auch davon ab, wie man diese definiert. In der Forschung ist der Begriff durchaus umstritten: So hält Gert G. Wagner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung ihn für ziemlich „inhaltsleer“ und plädiert dafür, sich an den konkreten Lebenslagen der Menschen zu orientieren. Zur Einordnung: Der durchschnittliche Jahresarbeitslohn lag im Jahr 2012 bei fast 29 000 Euro, im Monat waren das rund 2400 Euro brutto.

Die Grünen wollen den Spitzensteuersatz auf 49 Prozent anheben, ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80 000 Euro (nach allen Abzügen). Ab 60 000 Euro soll ein Satz von 45 Prozent zum Tragen kommen. Dies treffe „maximal die reichsten fünf Prozent“ der Steuerpflichtigen, sagt der Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Stefan Bach. „Das ist nicht die Mittelschicht im engeren Sinne.“ Zurzeit liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 52 882 Euro, bei Einkommen über 250 000 Euro wird die „Reichensteuer“ von 45 Prozent fällig. Um kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten, wollen die Grünen den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 8130 auf 8700 Euro anheben.

Nach Berechnungen der Grünen zahlen die obersten sieben Prozent der Einkommensteuerzahler, rund 2,6 Millionen Menschen, künftig mehr Steuern. Die Belastung steigt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 5800 Euro. Rund 90 Prozent der Steuerzahler, etwa 35 Millionen Menschen, sagt Spitzenkandidat Jürgen Trittin, würden durch die grünen Pläne entlastet. Dazu gehört auch der Durchschnittsverdiener mit einem monatlichen Bruttogehalt von rund 2500 Euro, der jährlich etwa 50 Euro mehr zur Verfügung hätte. Wer als Single hingegen ein Monatsbrutto von 7500 Euro hat, müsste im Jahr etwa 860 Euro mehr Steuern zahlen.

Die Grünen wollen außerdem das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung ersetzen. Wenn ein Partner nicht berufstätig ist, soll er sein steuerfreies Existenzminimum (derzeit 8130 Euro) aber übertragen können. Für bestehende Ehen soll der Splittingvorteil zunächst nur gedeckelt werden, so dass nur Haushalte ab einem Jahreseinkommen von 60 000 Euro (oder monatlich 5000 Euro) belastet würden. Das Geld aus dem Ehegattensplitting wollen die Grünen in den Ausbau von Kindergärten und Ganztagsschulen stecken. Außerdem wollen sie damit den Einstieg in eine Kindergrundsicherung bezahlen. Im Gespräch ist eine Höhe von 300 Euro monatlich pro Kind. Genaue Beschlüsse sind dazu allerdings noch nicht gefallen.

Frank Hechnter, Professor für angewandte Steuerlehre an der FU Berlin, hat die Auswirkungen der grünen Steuerpläne für die „Süddeutsche Zeitung“ berechnet. Er kommt zum Ergebnis, dass ein in Westdeutschland lebendes Ehepaar mit zwei Kindern ab einem monatlichen Bruttolohn von 5151 Euro mehr Steuern zahlen müsste. Hechtner geht dabei allerdings von einer Alleinverdienerehe aus. Bei einem Einkommen von 6000 Euro im Monat müsste dieses Paar jeden Monat zusätzlich 105,97 Euro zahlen. Bei 10 600 Euro wären es schon fast 600 Euro im Monat.

Arbeiten beide Partner, sieht die Berechnung nach Angaben der Grünen schon ganz anders aus. So wäre ein Ehepaar, in der ein Partner 3000 Euro und der andere 2000 Euro verdient, durch die Abschmelzung des Ehegattensplittings nicht betroffen. Nicht draufzahlen müsste auch ein Ehepaar, in der ein Partner 6000 Euro und der andere 1000 Euro verdient (also bei einem Paareinkommen von 7000 Euro). Auch Paare, die zusammen 10 600 Euro im Monat verdienen, blieben demnach verschont – etwa wenn ein Partner 3600 Euro und der andere 7000 Euro verdient.

Bei Singles setzt die höhere Belastung nach Hechtners Berechnungen ab einem monatlichen Einkommen von 5872 Euro ein. Am stärksten profitiere jemand mit 5200 Euro brutto, er hat monatlich 13,36 Euro mehr netto. Verdient ein Single 8000 Euro brutto, müsste er zusätzlich 127,66 Euro zahlen. Cordula Eubel

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