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Erbschaftssteuer

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Steuerpolitik: Bundesrat bewilligt umstrittene Erbschaftsteuerreform

Der Bundesrat hat am Freitag der jahrelang umstrittenen Erbschaftsteuerreform der Bundesregierung zugestimmt. Bei CDU und CSU bestanden bis zuletzt erhebliche Bedenken gegen die Reform.

Das Kapitel Erbschaftssteuerreform ist abgeschlossen, das Gesetz nun auch vom Bundesrat bewilligt. Bei der Abstimmung über die Reform der großen Koalition vor gut einer Woche im Bundestag gab es in der Union 28 Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Bayern hatte sich lange Zeit vorbehalten, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah und eine Änderung bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlangte.

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich Anfang November auf Korrekturen an den Gesetzesplänen verständigt. Dies betraf vor allem Begünstigungen für Firmenerben sowie bei selbst genutztem Wohnraum. Firmenerben müssen keine Steuer zahlen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang fortführen und keine Arbeitsplätze abbauen.

Zudem können Witwer, Witwen und Kinder Wohneigentum steuerfrei erben, wenn sie dort zehn Jahre lang wohnen bleiben. Das betrifft auch eingetragene Lebenspartner. Grundsätzlich soll sichergestellt werden, dass das Steueraufkommen, das vollständig den Ländern zufließt, auch künftig nicht unter vier Milliarden Euro sinkt. (sba/dpa)

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