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Steuerpolitik: Erbschaftsteuer ohne Reform doch unzulässig?

Die Finanzämter dürfen einem Gutachten zufolge keine Erbschaftsteuer mehr erheben, wenn sich die große Koalition nicht rechtzeitig vor dem Jahresende auf eine Reform einigt.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise der Bundessteuerberaterkammer, die der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vorliegt. „Eine Weiteranwendung würde dem Willen der Verfassung und des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehen“, heißt es in der Expertise der Körperschaft, die die rund 80 000 Steuerberater in Deutschland beaufsichtigt. Das Verbot einer Fortführung sei mit Blick auf das Rechtsstaatsgebot „die einzig logische Konsequenz“. Der Exekutive müsse somit der weitere Gebrauch der Vorschrift untersagt werden, folgert die Kammer. Bei einem Wegfall der Erbschaftsteuer drohe kein „Rechtschaos“. In anderen Gutachten war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts so interpretiert worden, dass auch nach dem Jahreswechsel die alte Erbschaftsteuerregel gilt. ddp/Tsp

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