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Steuerpolitik: Regierung schafft Steuerprivilegien ab

Die Bundesregierung macht mit der Eindämmung von Steuerprivilegien ernst. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Berlin das Aus für eine ganze Reihe von Steuervergünstigungen.

Berlin - Bund, Länder und Gemeinden rechnen durch diese Änderungen mit Steuermehreinnahmen für 2006 von 260 Millionen Euro, anwachsend auf 815 Millionen im Jahr 2010.

- Gegen den Widerstand der Autobranche und des Mittelstandes will die Bundesregierung das Dienstwagen-Steuerprivileg für Selbstständige verschärfen. Um auch künftig in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen, müssen sie - möglicherweise mit einem Fahrtenbuch - nachweisen, dass sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen.

Damit soll die häufige Praxis verhindert werden, einen Wagen steuervergünstigt aufs Geschäft laufen zu lassen, aber privat zu nutzen. Der monatliche Steuersatz von einem Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges bleibt unverändert. Arbeitnehmer müssen diesen Nachweis nicht erbringen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Dienstwagen hier auch tatsächlich für den Betrieb eingesetzt werden. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geht der Beschluss indes nicht weit genug.

- Anschaffungskosten für Wertpapiere und Grundstücke können künftig erst zum Zeitpunkt der Veräußerung beziehungsweise der Entnahme steuerlich geltend gemacht werden. Diese Maßnahme schafft ein aus der Sicht der Kapitalanleger lukratives Steuersparmodell ab, durch das in einzelnen Bundesländern bereits Steuerausfälle von mehreren 100 Millionen Euro verursacht wurden.

- Künftig sollen die Unternehmer, die Gebäude reinigen lassen, die Umsatzsteuer für die empfangene Leistung zahlen. Durch diesen Wechsel der Steuerschuldnerschaft will der Fiskus in dieser Branche seinen Umsatzsteueranspruch besser realisieren.

- Die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken sollen künftig ebenso wie die gewerblich betriebenen Glücksspiele und Spielgeräte umsatzsteuerpflichtig sein. Damit wird eine Besteuerungslücke geschlossen und die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung öffentlicher Spielbanken und gewerblicher Glücksspielanbieter sichergestellt.

- Der Verkauf von Tankquittungen und Belegen, beispielsweise bei Internetauktionen, kann künftig mit einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 5000 Euro bestraft werden.

(tso/dpa)

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