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Politik: Steuerreform bringt kaum Entlastung für Berliner Haushalte

BERLIN (fbe/uwe).Die angekündigte Nettoentlastung durch die rot-grüne Steuerreform läßt den Berliner Haushalten nur wenig mehr Geld im Portemonnaie.

BERLIN (fbe/uwe).Die angekündigte Nettoentlastung durch die rot-grüne Steuerreform läßt den Berliner Haushalten nur wenig mehr Geld im Portemonnaie.Das ergeben Berechnungen, die das renommierte Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler exklusiv für den Tagesspiegel anstellte.Danach wird die Steuerreform denjenigen, die mittelmäßig oder gut verdienen, zwar einiges Geld aus der rechten Tasche in die linke Tasche räumen, die Gesamtbelastung im Endeffekt aber kaum verändern.Ein Grund dafür sind steigende Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung.

Der Steuerexperte des wissenschaftlichen Instituts, Volker Stern, legte bei seiner Untersuchung die Gesamtbelastung durch Steuern, Abgaben und Sozialversicherungen zu Grunde."Besonders ostdeutsche Haushalte werden durch die relativ stärkere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kasse gebeten", sagt Stern.

In der Musterrechnung für den Tagesspiegel ermittelte Stern unter anderem, daß von der steuerlichen Entlastung einer Familie mit zwei Kindern in Ost-Berlin nichts mehr übrig bleibt: Nur die Anhebung des Kindergeldes von 220 auf 250 Mark pro Kind sorgt dafür, daß die Steuerreform in der ersten Stufe nicht zu einer Nettobelastung führt.Ein Spitzenverdiener-Haushalt in West-Berlin kann von April an mit gerade einmal 1,19 DM netto aus der Steuerreform mehr im Monat die Konjunktur ankurbeln.

Ein großer Teil der steuerlichen Entlastung werde zum 1.Januar durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen wieder aufgefressen, heißt es in der Untersuchung.Bisher blieb Einkommen über 8400 Mark in West-Berlin und Westdeutschland, Einkommen über 7000 Mark in Ost-Berlin und Ostdeutschland renten- und arbeitslosenversicherungsfrei.Zum ersten Januar steigen diese Grenzen auf 8500 Mark und 7200 Mark.Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen die Bemessungsrenzen von 6300 Mark (West) auf 6375 Mark, und von 5252 Mark (Ost) auf 5400 Mark Ost.

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