zum Hauptinhalt
320888_0_c8befced.jpg

© Kitty Kleist-Heinrich; Montage: Thomas Mika

Steuerskandal: Der Streit um den Zugriff auf gestohlene Informationen

Die Bundesregierung zieht den Ankauf der angebotenen Steuersünder-Daten aus der Schweiz in Erwägung. Was spricht dafür - und was dagegen?

Eigentlich gibt es gar keine Steueroasen mehr. Erst am vergangenen Freitag hat die Industriestaatenvereinigung OECD ihren jüngsten Fortschrittsbericht über die Einhaltung internationaler Steuerstandards veröffentlicht. Und kein einziges Land findet sich auf der „schwarzen Liste“. Auf der „grauen Liste“ der Staaten, die zwar die in der OECD vereinbarten Standards einhalten wollen, sie bisher aber nicht umgesetzt haben, stehen noch 17 Länder, vor allem karibische Kleinstaaten. Sechs Länder werden als „andere Finanzzentren“ geführt, was sozusagen die dunkelgraue Liste ist. Diese Länder haben Besserung gelobt, mehr aber auch nicht: Brunei, Costa Rica, Guatemala, Malaysia, die Philippinen und Uruguay. Doch in der Praxis bedeutet die OECD-Listung auf der „weißen Liste“ der Staaten, die die Steuerstandards einhalten, keineswegs, dass es wesentlich leichter geworden wäre, Informationen über Steuerbetrüger einzutreiben. Deshalb ist das unmoralische Angebot eines Informanten, der Wuppertaler Steuerfahndung eine CD mit rund 1500 Namen von eventuellen Steuerhinterziehern zu verkaufen, vielleicht doch besser, als es zunächst scheint.

Um welches Ausmaß

an Steuerhinterziehung geht es?

Ein unbekannter Informant hat offenbar der Steuerfahndung in Wuppertal eine CD mit knapp 1500 Namen möglicher deutscher Steuersünder angeboten, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben. Fünf Namen soll der Informant vorab weitergegeben haben. Die Überprüfung dieser fünf Personen habe Steuerschulden von jeweils etwa einer Million Euro ergeben, berichten verschiedene Zeitungen. In einem ähnlichen Fall, der im Februar 2008 zur Festnahme des damaligen Chefs der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, führte, waren dem Bundesnachrichtendienst (BND) Daten einer Liechtensteiner Bank angeboten worden. Damals zahlte der BND dem Informanten fünf Millionen Euro. Ende 2009 waren nach Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft Bochum 191 Verfahren, die durch diese Daten ausgelöst worden waren, abgeschlossen. Rund 178 Millionen Euro haben die ertappten Steuersünder nachträglich an den Staat gezahlt. Weitere 590 Ermittlungsverfahren sind dazu derzeit noch nicht abgeschlossen. Schätzungen zufolge könnte der Fiskus mit mindestens 100 Millionen Euro Einnahmen aus dem Datensatz rechnen. Über die Identität des Informanten herrscht Verwirrung. Die „Financial Times Deutschland“ berichtete, es handele sich um den Informatiker Hervé Falciani, der schon den französischen Steuerbehörden Daten von Kunden der britischen Großbank HSBC angeboten hatte. Falciani dementierte den Bericht jedoch. Er sagte der Nachrichtenagentur AFP, er arbeite nicht mit deutschen Steuerbehörden zusammen. Das „Handelsblatt“ hatte zuvor vermutet, dass es um Daten aus der Schweizer UBS gehen könnte, doch auch diese dementierte den Bericht.

Welche Bedenken gibt es gegen den Kauf?

Der Berliner Strafrechtsprofessor Alexander Ignor sagt, mit dem Ankauf gestohlener Daten könnte sich der Staat oder doch zumindest der Steuerfahnder, dem sie angeboten worden sind, strafbar machen. „Der Witz am Rechtsstaat ist doch, dass er sich an seine eigenen Gesetze hält“, sagt Ignor. „Amtsträger sind an Recht und Gesetz gebunden.“ Er hält den Kauf zwar nicht für „Hehlerei“, denn gestohlene Daten seien keine „Sache“. Doch verstößt ein Ankauf seiner Einschätzung nach gegen den Paragrafen 19, Absatz zwei des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Bankdaten gelten als Betriebsgeheimnisse und sind als solche geschützt. Infrage könne auch Beihilfe zum Verrat von Betriebsgeheimnissen kommen, sagt Ignor. Er hält es zumindest für problematisch, einen Beamten in ein „strafrechtliches Risiko laufen zu lassen“.

Dagegen halten andere Rechtsexperten den Ankauf für unbedenklich, weil „Geld sozialpflichtig“ sei. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass der Staat im Falle einer Steuerhinterziehung „sehr weitreichende Maßnahmen ergreifen darf“. Im Übrigen habe der Informant die Straftat begangen, die noch dazu gegen Schweizer Gesetze zum Schutz des Bankgeheimnisses verstoßen habe, die in Deutschland teilweise nicht existierten.

Im Liechtensteiner Fall war die Lage etwas anders. Damals waren dem BND die unrechtmäßig erworbenen Daten angeboten worden. Nach Paragraf 9 des BND-Gesetzes darf der Dienst die Daten im Interesse der öffentlichen Sicherheit an die inländischen Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Polizei oder die Steuerfahndung dürften das wohl nicht ohne Weiteres. Trotzdem könnten die Daten nun direkt von der Steuerfahndung Wuppertal angekauft werden, den Umweg über den BND hält ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums jedenfalls für „abwegig“. Die Daten könnten vor Gericht durchaus verwertet werden. Im Fall der Liechtensteiner Daten hat bisher kein Steuersünder Rechtsmittel eingelegt, weshalb es noch keine höchstrichterliche Beurteilung der Beweismittel durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht gibt.

Warum sind die Bundesländer zuständig?

Die Länder sind

zuständig, weil

sie

auch die Steuern eintreiben. Bundessteuern werden ebenfalls von den Landessteuerbehörden erhoben. Die Steuerfahndung ist dabei Teil der Landesbehörden.

Wie ist Frankreich mit den angebotenen

Daten umgegangen?

„Wir haben ihm nichts bezahlt.“ Mit dieser Erklärung wies Budgetminister Eric Woerth Vermutungen zurück, Paris habe Hervé Falciani, dem früheren Informatiker der Genfer Filiale der Bank HSBC, verschlüsselte Kontenlisten abgekauft. 3000 französische Steuerzahler, möglicherweise sind es viel mehr, gerieten aufgrund dieser Listen wegen Steuerhinterziehung ins Fadenkreuz des französischen Fiskus. Bis zum 31. Dezember 2009 hatten sie Gelegenheit, durch Offenlegung ihrer Schweizer Guthaben beim Finanzministerium mit einem blauen Auge davonzukommen. Die Frist wurde sogar noch verlängert. Auf die Spur der Konten waren die französischen Steuerbehörden aufgrund von Daten gekommen, die der 37-jährige gebürtige Monegasse im Dezember 2008 bei seiner Flucht aus der Schweiz nach Südfrankreich mitgebracht hatte. Die Schweizer

Justiz, die ihn verdächtigt, die Dokumente gestohlen zu haben, richtete ein Rechtshilfeersuchen an Frankreich. Die Staatsanwaltschaft in Nizza ließ daraufhin Anfang 2009 die Wohnung des Flüchtlings durchsuchen und nahm ihn vorübergehend fest. Was sie bei ihm fand, seinen Computer sowie vertrauliche Daten über mehrere tausend Konten seines früheren Arbeitgebers, behielt sie für sich, um sie selbst zu untersuchen. Aufgrund des Ergebnisses, das die Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer ans Finanzministerium übermittelte, forderte Budgetminister Woerth dann die mutmaßlichen Steuerhinterzieher auf, sich zu melden.

Was zunächst als Bluff erschien, drohte im Dezember zu einem Skandal zu werden und eine diplomatische Krise mit der Schweiz heraufzubeschwören, nachdem eine Zeitung aufgedeckt hatte, worauf sich der Budgetminister stützte. Gestohlene Dokumente dürfen in Frankreich nämlich nicht zu Steuerstrafverfahren herangezogen werden. Auch die Verwendung gekaufter oder anonym angebotener Daten ist illegal. Man könne nicht alles machen, musste sich Woerth selbst von Parteifreunden als Vorwurf anhören. Die Schweiz verlangte ultimativ die Rückgabe der Dokumente. Das ist inzwischen geschehen. Die Schweizer Justiz wird über die folgenden französischen Ermittlungen informiert – die „natürlich“ weitergehen, wie Woerth erklärte. Denn sie erstrecken sich mittlerweile auch auf den Verdacht der Geldwäsche. In Interviews mit französischen Medien versicherte Falciani, er habe nur aus Gewissensgründen gehandelt. Die Behauptung seiner Ex-Gefährtin, er habe die Daten vergeblich zu Geld zu machen versucht, wies er zurück.

Was hat sich geändert, seit die G 20 die Steueroasen weltweit trockenlegen wollten?

Liechtenstein steht inzwischen auf der weißen Liste der OECD. Denn das Land hat mit zwölf Staaten „Steuer-Informationsaustausch-Abkommen“ vereinbart. Damit ist die Weste Liechtensteins plötzlich ganz weiß. Dass es sich neben ernst zu nehmenden Abkommen wie mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA vor allem um Vereinbarungen mit Kleinststaaten handelt, spielt dabei keine Rolle.

Allerdings sagt Lothar Merten, Autor des Buches „Steueroasen 2009“, dass in der Folge in Liechtenstein viele Stiftungen aufgelöst worden seien. Nach seiner Schätzung sind etwa ein Drittel der Anlagevolumina aus Liechtenstein abgezogen und zunächst in die Schweiz transferiert worden. Die Schweiz kooperiere trotz aller Debatten um die „schwarze Liste“ der OECD im vergangenen Jahr weiter nicht, sagt Merten. Wenn ein deutscher Steuerfahnder ein Amtshilfeersuchen in der Schweiz stellt, kann er weiterhin nicht mit einer Antwort rechnen, die einen Steuerhinterzieher gefährden könnte. Deshalb sagt Merten, die Schweiz „kann nur mit illegalen Daten geknackt werden“. Er rechnet jedoch damit, dass auch die Schweiz bald „kein sicherer Ort für steuerneutrales Geld“ mehr sein wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false