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Politik: Stichproben im Pflegeheim

Die Koalition will mit Qualitätskontrollen die Betreuung verbessern– Normalbürgern wird das kaum helfen

Von Robert Birnbaum

Berlin - Fachleute fordern sie seit langem, im Detail ist sie umstritten, aber nun soll sie endlich kommen: die amtliche „Stiftung Warentest“ für Pflegeheime. Dass eine solche regelmäßige und für jedermann nachprüfbare Qualitätskontrolle von Pflegeheimen überfällig ist, hat nicht erst der jüngste Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) erwiesen. Der vorige Woche veröffentlichte Bericht enthüllt einmal mehr skandalöse Zustände. Jeder zehnte Pflegepatient wird derart vernachlässigt, dass er krank wird, weil Heimträger an Personal und Kosten sparen, wo es längst schon nicht mehr geht.

Doch so verdienstvoll der Prüfbericht ist, nutzt er doch all denen nichts, die auf der Suche nach dem richtigen Heim für Opa, Oma, Vater oder Mutter sind. Denn die Prüfer dürfen weder die Einrichtungen beim Namen nennen, die sich im Rahmen der Stichproben als vorbildlich erwiesen haben, noch die Schmuddelheime. Einzelne Prüfberichte sind nur nachlesbar, wenn eine Heimleitung sie von sich aus verbreitet. Aber selbst damit ist dem Normalbürger meist nicht geholfen – er versteht das Medizinerdeutsch schlicht und einfach nicht.

Dass Abhilfe nottut, haben die Experten der Koalition erkannt. Im Koalitionskompromiss zur Pflegereform ist ein Recht zur Veröffentlichung einzelner Prüfberichte vereinbart; im Gesetzentwurf, den Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) derzeit vorbereitet, ist die entsprechende Passage nach Auskunft von Koalitionspolitikern enthalten. Alle drei Jahre sollen Einrichtungen geprüft und die Berichte veröffentlicht werden – und zwar, ein zentraler Punkt, „in allgemein verständlicher Sprache“.

Wie das in der Praxis aussehen soll, ist noch umstritten. Viele Sozialverbände sind selbst Träger von Heimen. Öffentlich setzen sich die meisten für Transparenz ein, hinter den Kulissen zeigen sie nicht ganz so große Begeisterung: Wenn geprüft und veröffentlicht werde, so ihre Forderung, dann müssten Methoden und Maßstäbe absolute Vergleichbarkeit garantieren. Schmidt will dieser Forderung insofern entgegenkommen, als eine neue Expertenkommission unter anderem einen solchen Kriterienkatalog erstellen soll. Nach Auskunft von Ministeriumssprecher Klaus Vater ist die Einrichtung dieser Kommission ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehen; die Fachleute sollen generell nach Wegen suchen, Missstände abzubauen und die Pflege zu verbessern.

Am Ende der Bemühungen könnte tatsächlich eine Art Punktsystem stehen, in dem einzelne Heime nach Kriterien wie Zahl und Qualität von Personal, Unterkunft und Verpflegung oder der ärztlichen Versorgung eingestuft werden können. Wer das prüfen soll und ob eine Art Selbstprüfung den amtlichen Prüfer ersetzen darf, ist noch umstritten.

Auch ein weiteres Problem ist bisher nicht umfassend gelöst: Bisher dürfen in vielen Bundesländern die Prüfer nur nach Anmeldung in die Heime – wo sie dann eilends aufpolierte Zimmer, Küchen und Stellenpläne zu sehen bekommen. Einige Länder immerhin reagieren. Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) etwa versicherte in der „Rheinischen Post“, dass dieser Missstand mit dem neuen Landes-Heimrecht von 2008 an abgestellt werden solle: Künftig solle es nicht nur mehr und schärfere, sondern auch unangemeldete Kontrollen geben. Auch deren Ergebnisse sollten veröffentlicht werden, um die schwarzen Schafe unter den Heimbetreibern unter Druck zu setzen.

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