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Stichwort: Der italienische Senat

Der Senat ist die zweite Kammer in der italienischen Politik. Er ist der Abgeordnetenkammer verfassungsrechtlich gleichgestellt: Alle Gesetze müssen auch vom Senat verabschiedet werden.

Rom - Damit hat der römische Senat größere Bedeutung als etwa der deutsche Bundesrat, der lediglich bei so genannten zustimmungspflichtigen Gesetzen mitzureden hat. Ein italienischer Ministerpräsident benötigt die Zustimmung beider Kammern.

Bisher gab es in der italienischen Nachkriegsgeschichte keine "gespaltene Mehrheit" zwischen Senat und Abgeordnetenkammer. Die italienische Verfassung sieht für einen solchen Fall auch kein Schlichtungsverfahren vor, wie es etwa eines in Deutschland gibt.

Der römische Senat ist keine Länderkammer wie der Bundesrat, die 315 Senatoren werden aber auf regionaler Basis gewählt. Das aktive Wahlrecht für den Senat liegt bei 25 Jahren (Kammer: 18 Jahre), das passive Wahlrecht bei 40 Jahren (Kammer: 25 Jahre).

Zu den 315 gewählten Senatoren kann der Staatspräsident fünf Bürger zu Senatoren auf Lebenszeit benennen, die auf sozialem, wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet Hervorragendes geleistet haben. Derzeit sind dies unter anderem Ex-Ministerpräsident Giulio Andreotti und die Nobelpreisträgerin für Medizin, Rita Levi Montalcini.

Auch ehemalige Staatspräsidenten haben Anspruch auf einen Senatorensitz auf Lebenszeit, derzeit gibt es zwei Ex-Staatspräsidenten im Senat, Francesco Cossiga und Oscar Luigi Scalfaro. (tso/dpa)

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