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Politik: Stichwort: Untreue im juristischen Sinn

Untreue ist ein häufig angeklagtes Delikt vor allem im Rahmen der Wirtschaftskriminalität. Paragraf 266 des Strafgesetzbuches stellt die Verletzung der Pflicht zur Betreuung fremder Vermögensinteressen unter Strafe.

Untreue ist ein häufig angeklagtes Delikt vor allem im Rahmen der Wirtschaftskriminalität. Paragraf 266 des Strafgesetzbuches stellt die Verletzung der Pflicht zur Betreuung fremder Vermögensinteressen unter Strafe. Dabei ist völlig unbedeutend, ob sich der Täter durch die Tat selbst bereichert oder nicht. Untreue wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällenkönnen sogar zehn Jahre Haft verhängt werden. Jemand macht sich der Untreue schuldig, wenn er unbefugt Geld für andere Zwecke verwendet als vorgesehen. Für eine Verurteilung nach 266 StGB ist zudem Voraussetzung, dass der Täter denjenigen, dessen Vermögensinteressen er vertritt, finanziell schädigt. Der Paragraf 266 lautet im Wortlaut: "Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm Kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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