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Politik: Stichwort Zinsbesteuerung

Derzeit besteht in Deutschland eine Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent. Sie wird auf alle Zinseinkünfte erhoben und von den Banken an die Finanzbehörden abgeführt, sofern kein Freistellungsantrag vorliegt.

Derzeit besteht in Deutschland eine Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent. Sie wird auf alle Zinseinkünfte erhoben und von den Banken an die Finanzbehörden abgeführt, sofern kein Freistellungsantrag vorliegt. Jedem Bürger steht ab 1. Januar 2000 ein Freibetrag von 3100 Mark zu. Wird dieser Betrag überschritten, müssen die Zinsen mit dem persönlichen Satz bei der Einkommensteuer nachversteuert werden. Ob dies tatsächlich geschieht, können die Finanzbehörden aber nicht kontrollieren: Zwar wird an das Bundesamt der Finanzen weiter gemeldet, wie weit ein erteilter Freistellungsantrag ausgeschöpft wurde. Liegt etwa ein Freistellungsantrag über 1000 Mark vor, werden auch nur Zinseinkünfte bis zu 1000 Mark gemeldet.

Erzielt ein Steuerpflichtiger zum Beispiel Zinseinkünfte von 5100 Mark und liegt ein Freistellungsauftrag über 3100 Mark vor, werden ihm von 2000 Mark zunächst 30 Prozent Zinsabschlagsteuer abgezogen. Die Summe von 2000 Mark muss er dann wie "normales" Einkommen versteuern. Unterlässt er dies und liegt sein individueller Steuersatz über 30 Prozent, hinterzieht er Steuern - ohne dass dies für die Finanzbehörden auf den ersten Blick sichtbar ist. Abhilfe könnten hier Kontrollmitteilungen bringen. Gefordert werden sie unter anderem von den Grünen, aber auch SPD-Politiker, wie etwa der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck, haben sich diesen Vorschlag zu Eigen gemacht. Kontrollmitteilungen sind Mitteilungen der Banken an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter über die tatsächliche Höhe der Kapitaleinkünfte der Steuerpflichtigen.

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