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Politik: Strafe für Kanther wahrscheinlich

Im Prozess um Schwarzgeld sieht Gericht einen klaren Schaden für die CDU

Die Angeklagten im Untreueprozess wegen der schwarzen Kassen der hessischen CDU, Casimir Prinz Wittgenstein, Manfred Kanther und Horst Weyrauch, müssen mit einer Verurteilung rechnen. Bei einem Rechtsgespräch über den Stand des Verfahrens, das die Verteidigung verlangt hatte, folgte der Vorsitzende Richter Rolf Vogel am Dienstag in wesentlichen Punkten der Anklageschrift. Damit korrigierte die Wirtschaftsstrafkammer einen eigenen Beschluss aus dem Jahr 2002, als sie die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte.

„Mit einem klaren Ja“ antwortete Vogel auf die zentrale und bislang höchst umstrittene Frage, ob der geheime Transfer von 20 Millionen Mark aus dem CDU-Vermögen der Partei einen Schaden zugefügt habe. Dass die Landesvorstände über ihre tatsächliche Liquidität nicht Bescheid gewusst hätten, sei als Schaden anzusehen; auch die 21 Millionen Euro Sanktion, die Bundestagspräsident Wolfgang Thierse im Jahr 2000 mit den schwarzen Kassen der hessischen CDU begründet hatte, habe dem Landesverband geschadet, auch wenn sie formal nur die Bundespartei traf.

Der Vorsitzende Richter regte überdies an, die Aufmerksamkeit „schwerpunktmäßig“ auf die Vorgänge seit 1994 zu richten. Damals war das Parteiengesetz verschärft worden, so dass falsche Rechenschaftsberichte zu finanziellen Sanktionen gegen Parteien führen konnten. Für Vogel kommt sogar in Betracht, dass sich Prinz Wittgenstein und Kanther noch Ende 1999 strafbar gemacht haben. Damals hatte der amtierende Landesvorsitzende Roland Koch die ehemaligen Vorstandsmitglieder nach angeblichen Vermächtnissen und dubiosen Anderkonten gefragt und war bis Mitte Januar 2000 hingehalten worden. Damals hätten die Angeklagten durch Offenlegen möglicherweise das Schlimmste für die CDU verhindern können, weil der für die Millionensanktion verantwortliche falsche Rechenschaftsbericht noch hätte korrigiert werden können.

Vor allem für den früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther ist die Kehrtwende der Strafkammer bitter. Er hatte für sich geltend gemacht, er habe angenommen, das Auslandsvermögen sei 1995 verbraucht gewesen, womit eine mögliche Untreue verjährt gewesen wäre. Kanthers Reaktion auf die Wende in diesem Verfahren wirkte abgeklärt. Die Verteidigung hält für ausgeschlossen, dass den Angeklagten Vorsatz nachzuweisen ist. Prinz Wittgensteins Anwalt baute dennoch einer möglichen Verurteilung vor: Am Ende werde diese Strafsache wohl ohnehin der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, meinte er.

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