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Exklusiv

Strafverfahren zu früh eingestellt: Weitere Panne der Behörden bei NSU-Fahndung

Noch eine Panne der Strafverfolgungsbehörden im Fall der NSU: Ein Verfahren gegen Uwe Mundlos wurde zu früh eingestellt - und damit eine weitere Fahndung nach dem Trio verhindert. Aufgeklärt werden kann der Fall im Moment nicht, schließlich liegen die Unterlagen beim Untersuchungsausschuss.

Im Fall der Terrorzelle NSU gab es nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" eine weitere schwere Panne der Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Gera (Thüringen) stellte das Verfahren gegen den gesuchten Neonazi Uwe Mundlos zwei Jahre zu früh ein und verhinderte damit eine weitere Fahndung. Mundlos war gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe im Januar 1998 untergetaucht, als die Polizei in einer vom Trio genutzten Garage in Jena Rohrbomben fand.

Die Einstellung des Verfahrens gegen das Trio wegen Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens erfolgte im Jahr 2003. Doch im Jahr 2000 hatte das Amtsgericht Jena einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, der die Verjährung im Fall Mundlos unterbrach. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren hätte dann neu beginnen müssen und wäre erst 2005 beendet gewesen. "Das ist ein weiterer tragischer Fehler", sagte der Obmann der Unionsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Clemens Binninger, dem Tagesspiegel. Es sei unerklärlich, warum die Staatsanwaltschaft die Unterbrechung der Verjährung übersehen habe. Der Haftbefehl gegen Mundlos "hätte zwei Jahre länger Bestand gehabt und der Neonazi wäre zwei Jahre länger in den Fahndungsdatenbanken der Polizei gespeichert gewesen", sagte Binninger.

Das Amtsgericht Jena hatte im Juli 2000 auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Beschluss zur Durchsuchung einer Filiale der Deutschen Bank 24 in Jena erlassen. Die Staatsanwaltschaft wollte in dem Geldinstitut an Unterlagen zu einem Girokonto von Mundlos herankommen. Im Durchsuchungsbeschluss steht, es sei zu erwarten, "dass die Auswertung der Kontounterlagen Rückschlüsse auf den Aufenthalt des Beschuldigten ermöglichen wird". Die Beweismittel seien "von erhöhter Bedeutung".

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es sei nicht auszuschließen, dass damals ein Sachbearbeiter in den Akten zum Trio etwas übersehen habe. Der Vorgang lasse sich aber für die Behörde derzeit nicht rekonstruieren, da die Dokumente bei den NSU-Untersuchungsausschüssen lägen. (Tsp.)

Hier geht es zum ausführlichen Hintergrundbericht.

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