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Politik: Strahlen-Opfer: Bis zu 96 Stunden Dauerbestrahlung

Letzte Zweifel sind nun ausgeräumt: In der Bundeswehr waren Radartechniker in den 60er und 70er Jahren so häufig krebsauslösender Röntgenstrahlung ausgesetzt, dass sie tatsächlich erkrankten. Der Arbeitsstab des Verteidigungsministeriums stellt in seinem Abschlussbericht, der am Donnerstag veröffentlicht wird, fest, dass dies "bei einem Teil unzweifelhaft der Fall war".

Letzte Zweifel sind nun ausgeräumt: In der Bundeswehr waren Radartechniker in den 60er und 70er Jahren so häufig krebsauslösender Röntgenstrahlung ausgesetzt, dass sie tatsächlich erkrankten. Der Arbeitsstab des Verteidigungsministeriums stellt in seinem Abschlussbericht, der am Donnerstag veröffentlicht wird, fest, dass dies "bei einem Teil unzweifelhaft der Fall war". Er empfiehlt drei Fallgruppen für Beschädigtenrenten: Jene, die an typgleichen Geräten gearbeitet haben, für die Grenzwertüberschreitungen erwiesen sind. Fälle, in denen der Zusammenhang unwahrscheinlich ist und Zweifelsfälle in der Grauzone.

An diesem Donnerstag wird sich Verteidigungsminister Scharping zudem äußern, wie er den erkrankten Kameraden und deren Hinterbliebenen helfen will. Bislang hatte er sich hart gezeigt und sogar Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das der Bundeswehr "schwere Versäumnisse" vorgeworfen hatte. "Es wäre töricht, die Möglichkeit einer solchen (Röntgen)-Gefährdung von vorherein in Abrede zu stellen", heißt es jetzt in dem Bericht seines eigenen Hauses.

Die meisten Betroffenen stritten bislang in langwierigen Prozessen um Zusatzrenten und die Anerkennung ihrer Leiden als Berufskrankheit. Auch der Tagesspiegel hatte Einzelfälle vorgestellt und aus internen Unterlagen der Bundeswehr zitiert, die die Versäumnisse bei Schutzmaßahmen schon vor mehr als 30 Jahren beim Namen nannten. Der Bundeswehrverband und die Selbsthilfegruppen gehen von bis zu 1000 Krankheits- und Todesfällen aus. 250 beantragten die so genannte Wehrdienstbeschädigung.

In dem Abschlussbericht, der unter Federführung des früheren Mitherausgebers der "Zeit", Theo Sommer, zustande kam, heißt es: Für die gesundheitlichen Schädigungen gibt es drei mögliche Erklärungen - mangelnde Belehrung, unzulängliche Sicherheitsvorkehrungen oder eigenmächtiges Ignorieren der Schutzbestimmungen. Beispiele gebe es für jede Annahme. Vor allem während des Kalten Krieges hätten sich Vorgesetzte nach dem Motto "Wirkung geht vor Deckung" über Schutzmaßnahmen hinweggesetzt, "weil Krieg herrscht! Haben Sie sich nicht so!" Andere Radartechniker seien wissentlich das Strahlungsrisiko eingegangen - in der Hoffnung, dass ihnen der Dienstherr zur Seite stehe, sollten sie krank werden. Wieder andere seien nicht aufgeklärt worden.

Heute zögern einige Wehrbereichsverwaltungen die Klageprozesse hinaus. Ein 61-jähriger früherer Techniker bemüht sich seit acht Jahren um die Anerkennung als Berufskrankheit. Gegen Scharping wurde nicht zuletzt deshalb Strafanzeige wegen Prozessbetrugs erhoben, weil vorenthaltene Informationen Gerichtsverfahren behindern.

Hinzu kommen Radartechniker, die stundenlang an geöffnetem Gerät Anlagen reparierten. In dem Bericht heißt es: "Trat ein Fehler auf, so musste er sofort behoben werden. Das Radarpersonal befand sich während solcher kritischer Phasen 48 Stunden, aber oft auch 72 oder 96 Stunden in der Stellung."

Die Kommission weist darauf hin, dass "die Gesetze der Bundesrepublik wie die Erlasse der Bundeswehr die Palette möglicher Gefährdungen durch ionisierende Strahlung in den Sechzigern und den frühen Siebzigern nicht lückenlos abgedeckt haben. Ihr Risikobewusstsein war gering." Deshalb sei es nicht angemessen, die damaligen Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen mit heutigen Maßstäben zu beurteilen: "Man wusste vor 40 Jahren noch nicht, was man heute weiß." Und: "Heute kommt es darauf an, wie die Bundeswehr auf die Unzulänglichkeiten der frühen Jahre reagiert." Als Sofortmaßnahme verlangt Sommer: "Mehr Information bereitstellen und mit der Aufklärung der Arbeitsplatzverhältnisse beginnen." Zudem sollen die Zuständigkeiten für aktive und ausgeschiedene Techniker zusammengefasst werden. Auch sollten die Anerkennungsverfahren nicht verschleppt werden. Genauso wenig dürften die Verwaltungen den Eindruck erwecken, finanzielle Ansprüche vor allem abwehren zu wollen. Am Freitag stellt der Berliner Anwalt Geulen Entschädigungsansprüche der Radar-Opfer vor.

Claudia Lepping

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