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Politik: Strahlenschutzverordnung: Besserer Schutz für Stewards und Piloten

In Deutschland sollen niedrigere Grenzwerte für Strahlenbelastung gelten. Das sieht die gestern vom Bundeskabinett verabschiedete neue Strahlenschutzverordnung vor.

In Deutschland sollen niedrigere Grenzwerte für Strahlenbelastung gelten. Das sieht die gestern vom Bundeskabinett verabschiedete neue Strahlenschutzverordnung vor. Danach verringert sich die zulässige Belastung: Der Grenzwert für Normalbürger sinkt von 1,5 auf 1 Millisievert, der für Arbeitskräfte, die beruflich mit Radioaktivität zu tun haben, von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr. Mit der Verordnung werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt.

Praktische Folgen haben die neuen Anforderungen besonders auf Gebieten, auf denen jeder mit Strahlung in Berührung kommt: Im medizinischen Bereich und im Flugzeug. Radiologische Arztpraxen und Krankenhäuser müssen jetzt mehr qualifiziertes Personal anstellen, um unnötige Röntgenaufnahmen und Strahlenbelastungen zu vermeiden. Schon bei einer Röntgenaufnahme kann der Grenzwert von einem Millisievert erreicht werden.

Erstmals wird nach der neuen Verordnung die Strahlung, der Flugpersonal ausgesetzt ist, überwacht. Die Fluggesellschaften müssen diese zukünftig messen. Besonders hoch ist die Belastung auf Transatlantikflügen - mit fünf Flügen nach New York und zurück ist der Grenzwert für die Normalbevölkerung erreicht. Das Flugpersonal wird aber künftig genauso behandelt wie die Angestellten in Atomanlagen, die Belastung darf bis zu 20 mal höher liegen. Trotzdem werden viele Fluggesellschaften ihre Dienstpläne umstellen müssen. Es ist jetzt nicht mehr zulässig, dass die gleiche Mannschaft das ganze Jahr auf der Route nach Nordamerika fliegt. Passagiere müssen sich aber weiterhin selbst überlegen, wie oft sie sich der kosmischen Strahlung aussetzen.

Die neue Verordnung muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Mit grundsätzlichem Widerstand in der Länderkammer wird im Umweltministerium nicht gerechnet.

akr

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