zum Hauptinhalt

Politik: Straßburger Richter geben Kriegsdienstverweigerer Recht

Istanbul - Osman Murat Ülke hat mit seiner Meinung über die türkische Armee noch nie hinter dem Berg gehalten. Als der heute 35-Jährige zum Wehrdienst antreten sollte, verbrannte er öffentlich seine Einberufungspapiere.

Istanbul - Osman Murat Ülke hat mit seiner Meinung über die türkische Armee noch nie hinter dem Berg gehalten. Als der heute 35-Jährige zum Wehrdienst antreten sollte, verbrannte er öffentlich seine Einberufungspapiere. Prompt kam er ins Gefängnis. Der „Dienst am Vaterland“, wie der 18-monatige Wehrdienst in der Türkei genannt wird, gehört schließlich zu den eisernen Regeln im Land. Doch das könnte sich jetzt ändern.

Als Osman Murat Ülke sich weigerte, eine Uniform anzuziehen, wurde er 1997 von einem Militärgericht wegen Befehlsverweigerung ins Gefängnis gesteckt; insgesamt verbrachte er seitdem fast zwei Jahre hinter Gittern. Inzwischen lebt Ülke im Untergrund, weil er sonst sofort wieder festgenommen würde. In seinem Versteck konnte er nun aber einen großen Sieg feiern: Das Europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg verurteilte die Türkei zur Zahlung von 11 000 Euro an den Wehrdienstverweigerer.

Die Türkei hat mit rund 600 000 Mann die zweitgrößte Nato-Streitmacht nach den USA. Jeder einigermaßen gesunde Mann muss beim Militär antreten, ob er will oder nicht. Sogar Papstattentäter Mehmet Ali Agca wurde kürzlich auf Wehrtauglichkeit untersucht.

In seinem Urteil im Fall Ülke kritisierte das Straßburger Gericht nun aber erhebliche rechtsstaatliche Lücken im Umgang Ankaras mit der Wehrdienstfrage. So erklärten die Richter, es sei ungenügend, Verweigerern nur mit den Mitteln der Militärgerichtsbarkeit zu begegnen. Rückendeckung erhalten die Armeegegner von türkischen Rechtsexperten. Sie verweisen auf die Verfassung: Artikel 72 legt zwar fest, dass ein „Dienst am Vaterland“ verbindlich ist. Derselbe Artikel sagt aber auch, dass dieser Dienst nicht unbedingt bei der Armee abgeleistet werden muss, sondern auch in einem anderen „öffentlichen Bereich“ möglich ist.

Dennoch stellt sich die Armee stur. Ein Abschied vom bisherigen System werde zu „Chaos“ führen, ließen die Militärs verlauten. Da sich die Türkei als Mitglied des Europarats an die Urteile aus Straßburg halten und als EU-Bewerberin rechtsstaatliche Normen umsetzen muss, wird dies auf Dauer als Antwort jedoch nicht genügen. Wenn die Türkei ihre Gesetze nicht ändert, riskiert sie viele weitere Niederlagen bei ähnlichen Prozessen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false