zum Hauptinhalt

Straßenbau im Blickpunkt: 29 Korruptionsverfahren gegen Bundesbedienstete

Bestechlichkeit, Betrug, Untreue: Ein Bericht des Innenministeriums listet 29 Verfahren gegen Bundesbedienstete für das vergangene Jahr auf. Besonders im Blickpunkt ist der Fernstraßenbau.

Im öffentlichen Straßenbau wird mit harten Bandagen um Aufträge gekämpft. Nicht selten werden dabei auch illegale Methoden angewandt, wie der Bericht des Bundesinnenministeriums (BMI) zur „Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages nahelegt. Aus dem Bericht, der dem Tagesspiegel vorliegt, geht hervor, dass 2009 insgesamt 29 Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit Korruption eingeleitet wurden. Allein elf beziehen sich demnach auf die „Bundesauftragsverwaltung im Bundesfernstraßenbau“, die zum nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gehört.

Alle 29 Ermittlungsverfahren stehen im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten im engeren Sinne, wie Bestechlichkeit, aber auch mit typischen Begleitdelikten, wie Betrug oder Untreue. 14 Ermittlungsverfahren betreffen den nachgeordneten Bereich des Verkehrsministeriums, zu dem beispielsweise die Bundesanstalt für Straßenwesen, die Bundesanstalt für Wasserbau oder das Kraftfahrt-Bundesamt gehören. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im Jahr 2009 insgesamt sechs Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption zu verzeichnen. Auch hier war ausschließlich der nachgeordnete Bereich des Ministeriums betroffen. Um welche Behörden es sich konkret handelt, geht aus dem 27-seitigen BMI-Bericht nicht hervor. Das Auswärtige Amt wird mit einem Verfahren in der Zentrale und sechs in Auslandsvertretungen aufgeführt. Schließlich gab es auch in den nachgeordneten Bereichen des Verteidigungsministeriums und des Bundesinnenministeriums jeweils ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Korruption.

Aus dem Bericht ergibt sich auch, dass die Korruptionsvorsorge in den einzelnen Ressorts sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. So sollen die einzelnen Bundesministerien nach der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete identifizieren. Dem BMI-Bericht zufolge haben bislang „zwei Ressorts keine besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete festgestellt“. In zwei weiteren Ministerien dauere die Feststellung noch an.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false