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Schon an der Bezeichnung scheiden sich die Geister: Sind das Aktivisten, Linksextremisten, Terroristen?

© Markus Scholz/dpa

Streit nach den G-20-Krawallen: Darauf sollten sich alle verständigen können

Die Nerven liegen blank. Der Streit um die Verantwortung für die Ausschreitungen rund um den G-20-Gipfel ebbt nicht ab. Zehn Dinge sollten unstrittig sein. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Ein Außenminister verliert die Fassung, Kantinengespräche enden im Gebrüll, Talkshows platzen, in den sozialen Netzwerken wird gepöbelt, als stünde ein Bürgerkrieg bevor.  An der Bundestagswahl im September allein kann es nicht liegen, dass die gesellschaftliche Stimmung nach dem G-20-Gipfel in Hamburg und den schweren Krawallen dort so polarisiert ist wie selten zuvor. Vielleicht helfen die nachfolgenden zehn minimalkonsensualen Argumentationsgrundlagen, den Dialog ein wenig zu zivilisieren. Die Reihenfolge erlaubt keinen Rückschluss auf eine Priorität.

1.          Die Polizei verkörpert nicht das Böse. Auch Linke sollten den Beamten für ihren Einsatz dankbar sein.

2.          Auch Rechte sollten die Möglichkeit nicht ausschließen, dass von Seiten der Einsatzleitung strategische Fehler begangen wurden.

3.          Verschwörungstheorien – etwa: die Staatsmacht hat den Schwarzen Block bewusst provoziert, um nach den Ausschreitungen die Linke diskreditieren zu können – sind Quatsch.

4.          Es gab Täter und Opfer. Wer mit Zwillen und Molotowflaschen auf Sicherheitsbeamte zielt, ist ein Täter. Sich möglicherweise provoziert gefühlt zu haben, entschuldigt keine Straftat.

5.          Vergleiche mit den Morden der NSU oder islamistischem Terror sind absurd.

6.          Es ist legitim, über Aufwand und Ertrag von G-20-Treffen zu streiten.

7.          Mutmaßliche Straftäter als „linksextrem“ zu bezeichnen, diskreditiert nicht den Begriff „links“. Von allen Linken zu fordern, sich von solchen Krawallen zu distanzieren, ist maßlos und anmaßend.

8.          Sich mit Linksextremismus zu befassen, relativiert nicht die Gefahren des Rechtsextremismus.

9.          Auch Sicherheitsbehörden, Verfassungsschutz und BKA sind an die Methoden des Rechtsstaats gebunden.

10.   Politische oder einsatztaktische Fehler zu machen, ist moralisch nicht dasselbe, wie Straftaten zu begehen.

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