zum Hauptinhalt

Politik: Streit über Altersgrenze für Waffenbesitz

Berlin. Die Ministerpräsidenten der Länder sind sich offensichtlich doch noch nicht ganz einig darüber, ab welchem Alter der Erwerb und Besitz von Waffen für Sportschützen erlaubt sein soll.

Berlin. Die Ministerpräsidenten der Länder sind sich offensichtlich doch noch nicht ganz einig darüber, ab welchem Alter der Erwerb und Besitz von Waffen für Sportschützen erlaubt sein soll. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte am Montagabend eine weitgehende Einigung mit den Länder bekannt gegeben. Ähnlich wie der Kanzler sprach sich Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) für eine Grenze von 25 Jahren aus. Sein Amtskollege Peter Müller (CDU) plädierte dagegen für ein Alter von 21 Jahren.

Schröder hatte nach einem Treffen mit den Regierungschefs der Länder dafür plädiert, das Alter auf 25 Jahre heraufzusetzen. Wenn das Mindestalter nur bei 21 Jahren liegen sollte, müsse zumindest bei den 21- bis 25-Jährigen eine spezielle Eignungsprüfung bei Waffenbesitz zur Pflicht werden. Niedersachsens Regierungschef Sigmar Gabriel (SPD) sprach sich im „DeutschlandRadio Berlin“ für ein Mindestalter von 25 Jahren bei großkalibrigen Waffen aus. Die Alternative sei ein Mindestalter von 21 Jahren in Kombination mit einem „Führerschein".

Wenn auch noch über Detail-Fragen debattiert wird, ist aber für alle Beteiligten klar, dass das Waffengesetz schnell verschärft werden soll. Die Feinabstimmung muss jetzt eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern leisten, die bis Ende Mai konkrete Vorschläge für eine Änderung erarbeiten soll. Bei der kommenden Bundesratssitzung am 31. Mai soll der Vermittlungsausschuss der Länderkammer angerufen werden, um die Änderungen in das Waffengesetz einfließen zu lassen. Dieses war vom Bundestag an dem Freitag verabschiedet worden, an dem der 19-jährige Ex-Schüler in Erfurt 16 Menschen und sich selbst erschossen hatte.

Nach dem Willen der Länderchefs soll nun auch der Jugendschutz überarbeitet werden. Der Sprecher von Peter Müller sagte dem Tagesspiegel, Computerspiele sollten eine Alterskennzeichnung erhalten, wie es bei Videofilmen bereits üblich ist. Außerdem hätten die Ministerpräsidenten sich dafür ausgesprochen, die Verbreitung und Vermietung besonders jugendgefährdender Videospiele und Killerspiele zu verbieten. Heute will die Bundesregierung im Kabinett die Reform des Jugendschutzgesetzes auf den Weg bringen, damit dieses noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. „Neben dem Jugendschutzgesetz soll im Kabinett debattiert werden, wie sich einheitliche Rechtsgrundlagen für den Jugendschutz schaffen lassen“, sagte ein Regierungssprecher. Dabei werde es auch um Mediengesetze gehen. Diese sind wie die Bildung Ländersache.

Zur Frage der Gewalt in den Medien sollen auf Wunsch der Länderchefs neue Richtlinien erarbeitet werden. Dazu soll bis Mitte Juni ein Gremium mit Vertretern aus den Ländern, Vertretern der Rundfunkanbieter, der Mediendiensteanbieter und Medienwirkungsforschern eingesetzt werden. Als Konsequenz könnte der Rundfunkstaatsvertrag oder der Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder geändert werden.

Eine gemeinsame Sitzung von Bundestag und Bundesrat zum Thema Gewalt soll es nicht geben. Direkt nach den Ereignissen war solch eine Debatte angeregt worden. Ein Sprecher des Bundesrates sagte, dieser Termin sei abgesagt worden. Der Bundestag wolle aber noch in diesem Monat eine Debatte zur Gewalt führen. Cordula Eubel

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false