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STREIT UM DAS WESTJORDANLAND: Sprudel als Rechtsquelle

Das Westjordanland kann nach Einschätzung eines europäischen Rechtsgutachters auch zollrechtlich nicht Israel zugerechnet werden. Der einflussreiche Gutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot, bezog damit am Donnerstag Stellung zu einem Streit um den Import von Soda-Club-Produkten aus dem palästinensischen Gebiet nach Deutschland.

Das Westjordanland kann nach Einschätzung eines europäischen Rechtsgutachters auch zollrechtlich nicht Israel zugerechnet werden. Der einflussreiche Gutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot, bezog damit am Donnerstag Stellung zu einem Streit um den Import von Soda-Club-Produkten aus dem palästinensischen Gebiet nach Deutschland. Die Firma Soda-Club sitzt in Mishor Adumim, einer Siedlung im Westjordanland. Sie stellt Produkte her, mit denen sich Leitungswasser in Sprudel verwandeln lässt. Nach Deutschland eingeführt werden die Produkte von der deutschen Firma Brita. Die EU hatte 1997 Zollabkommen mit Israel sowie für das Westjordanland und den Gazastreifen auch mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation geschlossen; die Einfuhr in die EU bleibt danach zollfrei. Brita beantragte für Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem Abkommen mit Israel. Der deutsche Zoll habe dies zu Recht nicht anerkannt, erklärte Bot. Nach internationalem Recht sei das Westjordanland kein Teil Israels. AFP

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