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Jürgen Borchert ist Politikberater und Vorsitzender Richter am hessischen Landessozialgericht. Er war zudem an mehreren die Familienpolitik maßgeblich prägenden Urteilen beteiligt.

© Horst Galuschka

Streit um Familienpolitik: „Die Familienförderung ist nicht zu üppig“

Die deutsche Politik diskutiert über die beste Form der Familienförderung. Der Sozialrichter Jürgen Borchert hält Studien, die suggerieren, Familien bekämen in Deutschland zu viel Geld, für Unfug.

Die vorgestellten Ergebnisse sind Unfug. Sie suggerieren, dass wir eine zu üppige materielle Familienförderung haben und dass es deshalb dort Ressourcen gäbe, die zugunsten der Finanzierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten umverteilt werden könnten. Doch diese Ressourcen gibt es kaum. Hinter dieser Auswertung stecken ganz klare Interessen.

Welche Interessen?

Die Nützlichkeit der Maßnahmen zur Familienförderung werden allein danach bewertet, wie gut und schnell Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist vor allem für Arbeitgeber und Industrieverbände interessant. In unserer schrumpfenden Gesellschaft, in der immer weniger Menschen arbeiten werden, steigt die Bedeutung des Faktors Arbeit gegenüber dem Faktor Kapital. Das heißt, Arbeitnehmer bekommen eine höhere Verhandlungsmacht. Das gefällt den Arbeitgebern nicht. Also sehen sie Familienpolitik als Mittel, auch die letzte Mutter auf den Arbeitsmarkt zu bekommen. Welche Beschäftigungen das dann sind, danach fragt keiner – dass Mütter nämlich oft in schlecht bezahlten und familienunfreundlichen Positionen beschäftigt werden. Das ist eine rein ökonomische Sicht auf den Zweck von Familienförderung.

Immerhin gibt der Staat im Jahr an die 200 Milliarden für Familien aus. Könnten die nicht zumindest teilweise anders verteilt werden?

Deutschland gibt im Jahr gerade mal 1,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Familien aus. In Frankreich sind es 2,8 Prozent, obwohl die Kinderlosenrate sehr viel niedriger ist als bei uns. Deutschland ist also alles andere als großzügig in diesem Punkt. Und obwohl es immer weniger Kinder in Deutschland gibt, lebt ein immer größer werdender Teil von ihnen in Armut. Die jetzt diskutierten Rechenwerke sind unseriös. Nehmen Sie allein das Kindergeld, das angeblich 38,8 Milliarden Euro ausmacht. Davon sind in Wirklichkeit zwei Drittel Kompensationszahlungen für Steuern auf das Existenzminimum, die der Staat eigentlich gar nicht erheben dürfte. Macht er aber. Und um diese unerlaubte Besteuerung wieder auszugleichen, gibt es das Kindergeld. Auch das Ehegattensplitting ist nicht so verwerflich, wie immer behauptet wird.

Das Ehegattensplitting ist dann besonders lukrativ, wenn einer der Ehepartner viel und der andere nichts verdient. Außerdem berücksichtigt es keine Kinder. Das halten Sie für zeitgemäß?

Nein. Aber die Tatsache, dass es diese Konstellation „Mann verdient viel und Frau fast gar nichts“ immer seltener gibt, zeigt doch auch, dass bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings nicht viel zu holen wäre. Und da gut 90 Prozent der verheirateten Frauen Mütter sind, trifft auch das Ehegattensplitting zu 90 Prozent Familien mit Kindern.

Wenn es bei der Familienförderung kaum Ressourcen zur Umverteilung gibt, wie soll es dann Ihrer Meinung nach mehr Geld für Bildungs- oder Betreuungsangebote geben?

Wenn die Arbeitgeber mehr arbeitende Mütter wollen, dann sollten sie selbst stärker in Betreuungsangebote investieren. Das wollen sie aber nicht. Wenn das also nicht möglich ist, dann muss am Finanzierungsschlüssel der staatlichen Finanzverteilung etwas geändert werden.Die Kommunen müssen ohnehin schon den größten Teil aller öffentlichen Investitionen stemmen, also sollten sie für diese wichtige Aufgabe auch einen höheren Anteil an den Staatseinnahmen bekommen. So wie das System jetzt ist, kann es nicht funktionieren. Die Qualität der Betreuungsangebote in Deutschland ist zum großen Teil miserabel.

Das Gespräch führte Elisa Simantke.

Jürgen Borchert ist Politikberater und

Vorsitzender Richter am hessischen

Landessozialgericht. Er war zudem an mehreren die Familienpolitik maßgeblich prägenden Urteilen beteiligt.

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