zum Hauptinhalt
Die syrisch-orthodoxe Mor-Gabriel-Kirche in Kirchardt (Baden-Württemberg). Bis zu zehn Priester sollen hier nach ihrem Ableben ruhen dürfen.

© Michael Latz/dpa

Streit um Grabstätten: Justiz soll kein Urteil über Glauben sprechen

Syrisch-orthodoxe Christen dürfen in einer Kirche Priester bestatten, sagt das Verfassungsgericht - und bricht eine Lanze für die Religionsfreiheit

Während in vielen europäischen Ländern über Moscheen und Minarette gestritten wird, hat das Bundesverfassungsgericht eine religionsfreundliche Sichtweise bei der Nutzung von Sakralbauten angemahnt. Demnach kann es einer syrisch-orthodoxen Gemeinde nicht ohne Weiteres verwehrt werden, in einem Kirchengebäude eine Krypta zur Bestattung von Priestern einzurichten. Ob dies den Glaubensvorschriften entspreche, sei „eine genuin religiöse Frage, die der selbstständigen Beurteilung durch staatliche Gerichte entzogen ist“, betonte die 2. Kammer des Gerichts in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Richter bekräftigten damit ihre Linie, wonach sich die Religionsfreiheit nicht nur auf die Befolgung „imperativer Glaubenssätze“ erstrecke, sondern auch auf allgemeinere religiöse Überzeugungen für das alltägliche Leben.

Der Beschluss läutet eine neue Runde in dem langen Rechtsstreit um die Kirche Mor Gabriel in einem Industriegebiet im Norden Baden-Württembergs ein. Denn nun muss der Verwaltungsgerichtshof des Landes den Fall neu verhandeln – mit besseren Chancen für die Gläubigen, die in ihrer früheren Heimat Türkei wegen ihrer Religion verfolgt worden waren.

2005 wurde die Kirche in dem kleinen Ort Kirchardt bei Heilbronn zum Politikum, weil die Gemeinde einen Lagerraum zur Krypta mit zehn luftdicht verschlossenen Gruftzellen umbauen wollte. Die Behörden lehnten ab. Eine Grabstätte im Industriegebiet sei pietätlos und könne zu Konflikten mit den Betrieben in der Nachbarschaft führen, hieß es. Dazu wurde auf das Bau- und Bestattungsrecht verwiesen. Erfolglos klagte sich die Religionsgemeinschaft durch alle Instanzen. Ihre Priester, so argumentierten die Gläubigen, müsste nach ihrem Kirchenrecht, dem Nomokanon Bar Hebraeus, ihre Ruhestätte in der Nähe des Altars finden, dem sie gedient hatten. Zum Beleg führten sie Stellungnahmen von Theologen, Kunsthistorikern und Kirchenrechtlern an.

Dies hätten Behörden und Gerichte bei der Auslegung baurechtlicher Ausnahmevorschriften stärker beachten müssen, urteilten die Verfassungsrichter. Es sei den Gläubigen überlassen, welches Totengedenken sie für pietätvoll hielten. Der Staat habe sich hier zurückzuhalten. Gleiches gelte auch für die Beurteilung der Glaubensgebote, die eine Kirchen-Bestattung vorschrieben. Zum Beleg zwingender Regeln genüge eine begründete und nachvollziehbare Darlegung, dass entsprechende Verhaltensweisen als verpflichtend empfunden würden. Bei Zweifeln müsste das Gericht unabhängige Sachverständige befragen. Soweit Interessen der Nachbarbetriebe betroffen seien, könnte diese Konflikte gelöst werden, ohne auf den Bau zu verzichten. Es sei nicht ersichtlich, welchen Unterschied hier eine Kirche mit oder ohne Krypta machen würde.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false