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Politik: Streit um hessische Studiengebühr

Wiesbaden - Vom Wintersemester 2007/2008 an sollen Studenten in Hessen Studiengebühren von bis zu 1500 Euro im Semester zahlen. Diese bundesweit einmalige Gebührenhöhe – in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt die Obergrenze bei 500 Euro – beschloss am Freitag die hessische Landesregierung.

Wiesbaden - Vom Wintersemester 2007/2008 an sollen Studenten in Hessen Studiengebühren von bis zu 1500 Euro im Semester zahlen. Diese bundesweit einmalige Gebührenhöhe – in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt die Obergrenze bei 500 Euro – beschloss am Freitag die hessische Landesregierung. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, kritisierte das Gesetz als „möglicherweise verfassungswidrig“.

In seinem Studiengebühren-Urteil vom Januar 2005 habe sich das Bundesverfassungsgericht „auf 500 Euro festgelegt“, sagte Meyer auf der Heyde dem Tagesspiegel. Bei Gebühren in dieser Höhe sei die Wahrung der wirtschaftlichen Einheit in Deutschland nicht in Frage gestellt, hatten die Verfassungsrichter geurteilt. Ein Sprecher des hessischen Wissenschaftsministeriums betonte, dass die Studierenden auch in Hessen in der Regel 500 Euro pro Semester zahlen sollten. Die Möglichkeit, bis zu 1500 Euro zu nehmen, gelte vorerst nur für Zweitstudien, die nicht direkt an Bachelorstudiengänge anschließen, und für Gaststudenten aus Nicht- EU-Ländern. Ab 2010/11 soll die erhöhte Gebühr allerdings auch reguläre Masterstudiengänge betreffen.

Die Regelung diskriminiere insbesondere ausländische Studierende, erklärte der „Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften“. Studiengebühren seien nach der Landesverfassung ausgeschlossen. Die hessische SPD kündigte deshalb eine Klage an. Die Landesregierung beruft sich auf ein Gutachten, nach dem die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt seien. Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) kündigte ein zinsgünstiges Darlehen an, das Einkommensschwache nicht zurückzahlen müssten. „Niemand wird aus wirtschaftlichen Gründen an der Aufnahme eines Studiums gehindert“, sagte Corts.

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