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STREIT UM KAMINFEGER: STREIT UM KAMINFEGER

Der Fall des rechtsextremen Schornsteinfegers Lutz Battke aus der Kleinstadt Laucha in Sachsen-Anhalt wird nun auch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen. Das Landesverwaltungsamt will Battke seit drei Jahren seinen Kehrbezirk wegnehmen, ist aber vor dem Verwaltungsgericht Halle wie auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gescheitert und wendet sich nun an die nächste Instanz in Leipzig.

Der Fall des rechtsextremen Schornsteinfegers Lutz Battke aus der Kleinstadt Laucha in Sachsen-Anhalt wird nun auch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen. Das Landesverwaltungsamt will Battke seit drei Jahren seinen Kehrbezirk wegnehmen, ist aber vor dem Verwaltungsgericht Halle wie auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gescheitert und wendet sich nun an die nächste Instanz in Leipzig. Battke, ein umtriebiger Mann mit Hitlerbärtchen, sitzt für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises und im Stadtrat von Laucha, ist aber nicht Mitglied der Partei. Im November 2010 erhielt er als NPD-Kandidat bei der Wahl zum Bürgermeister der Stadt 24 Prozent. Überregional bekannt wurde der Fall Battke, als im April 2010 ein Rechtsextremist in Laucha einen jungen Israeli als „Judenschwein“ beschimpfte und schlug – der Täter war Fußballer aus dem Klub BSC 99 Laucha, in dem Battke Jugendliche trainiert hat. Nach Ansicht des Landesverwaltungsamts ist der Rechtsextremist für die Arbeit als Bezirksschornsteinfegermeister ungeeignet. Die Behörde beruft sich auf das Schornsteinfegergesetz, wonach die Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters zu widerrufen ist, wenn er „nicht die erforderliche persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung seines Berufs besitzt“. Das konnten die Verwaltungsgerichte aber nicht erkennen. Das Oberverwaltungsgericht verneinte, dass das Gesetz „eine spezifische Verfassungstreue“ des Bezirksschornsteinfegermeisters voraussetze. Dennoch ließen die Richter die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, damit der „Rechtsbegriff der ,persönlichen Zuverlässigkeit’“ gemäß Schornsteinfegergesetz „höchstrichterlich geklärt werden kann“. Im Februar wird zudem, wie berichtet, der Bundesgerichtshof über den Streit zwischen dem früheren NPD-Vorsitzenden Udo Voigt und einem Brandenburger Hotel entscheiden. Dessen Chef hatte dem Rechtsextremen einen Kurzurlaub verwehrt und ein Hausverbot verhängt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) und das Oberlandesgericht Brandenburg urteilten gegen Voigt. fan

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