Politik : Streit um Nutzung von Maut-Daten

Berlin - Darf der Staat die Daten seiner Autobahnmaut zur Aufklärung von Schwerstverbrechen nutzen? Bereits wenige Tage nach seinem Amtsantritt steht Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor einer rechtsstaatlichen Grundsatzfrage – und der Chor von Befürwortern wie Gegnern wird immer lauter.

Denn es geht nicht um ein abstraktes Problem, sondern um Mord. Donnerstagabend, 17. November: Ein Lkw-Fahrer weigert sich, die Parkgebühr vor der Autobahnraststätte Satteldorf (Baden-Württemberg) zu zahlen. Als der 61-jährige Parkwächter zehn Euro kassieren will, überfährt ihn der Lkw-Fahrer und flüchtet. Die Fahndung nach dem Täter kommt nicht voran: Das Mautgesetz verbietet aus Datenschutzgründen die Verarbeitung von Informationen zur Verbrechensbekämpfung.

Schäuble will jetzt prüfen lassen, ob die Klausel in besonders schweren Fällen gelockert werden kann.

Als „sinnvolle Maßnahme zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität“ bewertet der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, Schäubles Vorstoß. Zumindest, so Freiberg, müsse die „Effektivität und Effizienz solcher Datenerhebungssysteme für die polizeiliche Fahndung“ überprüft werden. Verhaltene Zustimmung äußert auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar: „Wenn tatsächlich der Nachweis geführt wird, dass diese Daten für die Verfolgung schwerster Straftaten erforderlich sind, dann wird man sich dem nicht widersetzen können.“

Die FDP lehnt den Schäuble-Plan dagegen kategorisch ab. „Im Einzelfall hören sich Einschnitte in die Bürgerrechte wie dieser immer plausibel an“, sagt der innenpolitische Sprecher der Liberalen, Max Stadler. „Doch am Ende wird aus dem Einzelfall die Regel – und ein Schritt in den Überwachungsstaat.“ chr/SB

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