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Politik: Strittige Gesetze später im Bundesrat Rot-Grün will Landtagswahlen

im Februar abwarten

Berlin. Wegen der Unions-Mehrheit im Bundesrat will Rot-Grün offenbar wichtige zustimmungspflichtige Gesetze zeitlich so einbringen, dass sie in der Länderkammer erst nach den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen am 2. Februar behandelt werden. Das würde die Streichung von Steuervergünstigungen, die Besteuerung von Aktienverkäufen oder die Verringerung der Eigenheimzulage betreffen, also Maßnahmen, mit denen das zu erwartende Milliardenloch im Etat 2003 gestopft werden soll. Auch ein Teil der Hartz-Pläne für den Arbeitsmarkt wäre betroffen. Niedersachsens Bundesratsbeauftragter Helmut Holl (SPD) sagte, man könne sich vorstellen, „dass nach dem 2. Februar einiges leichter wird im Bundesrat“.

Nicht zustimmungspflichtige Gesetzesvorhaben sollen ohne Verzögerung eingebracht werden. Nach den Worten Holls will Rot- Grün daher das Gesetzespaket mit den Hartz-Plänen splitten. Die im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Teile sollen im Bundestag bis Anfang Dezember beschlossen werden. Da in der Bundesregierung damit gerechnet wird, dass die Unionsländer den Vermittlungsausschuss anrufen, wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zum 1. März 2003 erwartet. Das beträfe alle Hartz-Pläne zur Arbeitsförderung, nicht aber steuerrelevante Änderungen wie die „Minijobs“ für Haushaltshilfen.

Im Streit um die Besetzung der 32 Sitze im Vermittlungsausschuss, in dem wegen des knappen Wahlergebnisses nach den üblichen Verteilungsschlüsseln ein Patt zwischen Regierung und Opposition herrschen würde, hat Rot-Grün jetzt eine Regelung vorgelegt, die der Regierung eine Mehrheit sichert. Laut Holl sollen nur 15 der 16 Bundestagssitze in dem Ausschuss nach dem Verteilungsschlüssel besetzt werden, die entscheidende 16. Stimme aber soll von Rot-Grün bestimmt werden. SPD und Grüne sehen sich durch eine Verfassungsgerichtsentscheidung bestätigt, nach der die Besetzung von Ausschüssen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegeln muss. Die Union erwägt nun eine Klage in Karlsruhe. Der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Kauder sagte, die Koalition bastele sich „nach Gutsherrenart eine Mehrheit zusammen, die weder den realen Machtverhältnissen noch den Ergebnissen aller gängigen Zählverfahren, noch dem Sinn und Zweck des Vermittlungsausschusses entspricht“.

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