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Stuttgart: Regierungschef will nicht gelogen haben

Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus wehrt sich gegen die Vorwürfe der Opposition, im Bezug auf den Kauf der EnBW-Aktien durch den Landtag gelogen zu haben. Erneut bekräftigte er, es habe zuvor ein verfassungsrechtliches Gutachten gegeben.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) ist einer, der sich nicht scheut, auf einen groben Klotz einen groben Keil zu setzen. „An Niedertracht nicht mehr zu überbieten“ sei es, wenn ihn die Opposition im Zusammenhang mit dem Kauf der EnBW-Aktien am Landtag vorbei, der Lüge bezichtige. „Das ist ziemlich das Schlimmste, was man einem Ministerpräsidenten vorwerfen kann.“ Auch der Wahlkampf rechtfertige „diese Form von Verbalinjurien nicht“, konterte Mappus am Dienstag die Vorwürfe: „Es sind offensichtlich alle Hemmungen weg, wenn es darum geht, mich anzugehen.“

Am Vortag hatte ihm sein Herausforderer, der SPD-Spitzenkandidat Nils Schmid, vorgehalten, „beim Lügen erwischt worden zu sein“. Schmid macht das fest an der von Mappus am 15. Dezember 2010 im Landtag aufgestellten Behauptung, vor Abschluss des milliardenschweren Geschäfts habe es „ein verfassungsrechtliches Gutachten“ gegeben. Danach habe der Finanzminister nach Artikel 81 der Landesverfassung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe von mindestens 4,7 Milliarden Euro am 7. Dezember im Vorgriff auf eine spätere Landtagsentscheidung zustimmen dürfen. Die Mitte Januar nachgereichte fünfseitige „rechtliche Stellungnahme“ der eingeschalteten Kanzlei aber trägt das Datum vom 15. Dezember. Die Erklärung des Staatsministeriums dazu lautete, diese rechtliche Stellungnahme basiere auf Memos der Kanzlei aus der Zeit vor dem Vertragsabschluss.

Mappus nannte es „absurd“, wenn unterstellt werde, die Regierung habe die Rechte des Landtags vor der Vertragsunterzeichnung zum Kauf der EnBW-Aktien vom französischen Staatskonzern EDF am 7. Dezember 2010 nicht geprüft: „Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass bei einem 4,7-Milliarden-Paket jede Rechtsfrage rauf und runter x-mal geprüft wird.“ Nicht entscheidend sei dabei, „ob möglichst viel dazu aufgeschrieben wird“. Es bleibe dabei: „Der Weg war anders nicht gangbar. Ich weiß, das muss eine Ausnahme bleiben.“ Mappus verwies erneut auf die Notwendigkeit, den Aktienkauf geheim zu halten. „Wenn der Prozess öffentlich wird, schießt der Kurs durch die Decke.“ Man habe vor der Alternative gestanden, „entweder wir machen es gar nicht, oder wir nutzen den Sonderweg der Verfassung“.

Zu Gerüchten, selbst Finanzminister Willi Stächele sei erst am 6. Dezember spät abends hinzugezogen worden, nahm Mappus nicht Stellung: „Ich beantworte nicht jede Frage, die sich auf regierungsinhaltliches Arbeiten bezieht.“ Von der EnBW-Debatte im Landtag am Mittwoch verlangt Mappus Aufschluss über die Haltung von SPD und Grünen in der Sache. Bisher befassten sie sich mit „Nebenkriegsschauplätzen“.

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