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Stuttgart: Streit um Waffenbesitzsteuer

Eine kommunale Waffenbesitzsteuer soll Baden-Würtemberg 1,5 Millionen Euro pro Jahr einbringen - und stößt bei Jägern und Schützen auf Widerstand.

Berlin - Stuttgart ist klamm. Das hat die Landeshauptstadt Baden-Württembergs mit den meisten Kommunen gemein. Doch der Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster und sein Kämmerer Michael Föll (beide CDU) haben auch ein paar Ideen, wie die Stadtkasse wieder gefüllt werden könnte. Eine davon ist eine kommunale Waffenbesitzsteuer, die die Betroffenen etwa 100 Euro im Jahr kosten soll. Rund 1,5 Millionen Euro sollen damit von 2011 an erwirtschaftet werden.

Einer der Gründe für den Vorschlag ist der Amoklauf im benachbarten Winnenden, aufgrund dessen 2009 das Waffenrecht verschärft worden ist. Seither müssen die Kommunen alle drei Jahre überprüfen, wie Waffenbesitzer ihre Gewehre oder Pistolen lagern. Denn der Todesschütze von Winnenden hatte Waffen seines Vaters, eines Sportschützen, verwendet, die dieser nicht in einem verschlossenen Waffenschrank aufgehoben hatte. Für diese Kontrollen dürfen die Kommunen Gebühren erheben. Aber kaum eine Stadt tut das bisher.

Gegen die Steuer formiert sich nun der Widerstand von Jägern, Schützen, Sammlern, dem Waffenhandel und den Herstellern. Der Druck trifft übrigens nicht nur CDU und SPD. Werner Wölfle, Chef der grünen Stadtratsfraktion, bekannte: „Mich hat erstaunt, wie viele Waffenbesitzer aus unserer Kundschaft sich bei uns per E-Mail beschwert haben.“

Am Dienstag veröffentlichte der Deutsche Jagdschutz-Verband ein Gutachten des Düsseldorfer Juraprofessors Johannes Dietlein. Er kommt im Auftrag des Forums Waffenrecht zu dem Schluss, dass eine kommunale Waffensteuer rechtswidrig sei. Der Jagdschutzverband meint: „Die legalen Waffenbesitzer wehren sich dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren.“ Dagegen hält ihr Gutachter Dietlein das Instrument für eine Bagatellsteuer, die wegen ihrer hohen Verwaltungskosten nicht in der Absicht erhoben werden solle, dauerhaft Einnahmen zu erzielen.

Zuvor hatte der Städtetag Baden-Württemberg bei der Freiburger Kanzlei Graf von Westfalen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Volker Stehlin kommt darin zum gegenteiligen Schluss: Eine Waffensteuer sei zulässig. Ende Juli will der Stuttgarter Gemeinderat entscheiden. Danach dürften auch Freiburg, Mannheim und Offenburg entscheiden, ob sie sich ebenfalls an eine Waffensteuer wagen.

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