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Stuttgarter Urteil: Staatsrechtler bezeichnet Hakenkreuz-Urteil als "absurd"

Nach Ansicht des Staatsrechtlers Günter Frankenberg würde das Stuttgarter Urteil zu durchgestrichenen Hakenkreuzen spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Frankfurt/Main - Der Frankfurter Staatsrechtler Günter Frankenberg hat das Urteil des Landgerichts Stuttgart zur Strafbarkeit von Anti-Nazi-Symbolen scharf kritisiert. Es sei "absurd", wenn eine "kritische Wortmeldung" zum Nationalsozialismus in Form von durchgestrichenen Hakenkreuzen mit einer strafrechtlichen Sanktion belegt werde, sagte Frankenberg.

Das Stuttgarter Urteil werde wahrscheinlich vom Bundesgerichtshof, "auf jeden Fall" aber vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden, prognostizierte Frankenberg. Das Verfassungsgericht habe in mehreren Urteilen dem Grundrecht der Meinungsfreiheit eine hohe Bedeutung beigemessen, betonte der Professor für Verfassungsrecht an der Frankfurter Goethe-Universität. Frankenberg war Prozessbevollmächtigter des Bundestages im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Landgericht hatte am Freitag einen Versandhändler wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Der 32-jährige Unternehmer aus Winnenden vertreibt über seinen Online-Shop "Nix Gut" unter anderem Anstecker, Aufnäher und T-Shirts mit durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Durch eine "kommerzielle Massenverbreitung" solcher Symbole bestehe die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes, betonte der Vorsitzende Richter. Der Verurteilte kündigte bereits an, in Revision gehen zu wollen. (tso/ddp)

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