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Südkaukasus: Europarat rügt Russland und Georgien

Im Europarat werden Strafen für Russland und Georgien als Folge des Krieges im Südkaukasus gefordert. Russland habe zu viel Gewalt eingesetzt; Georgien müsse hingegen sein Vorgehen in der abtrünnigen Provinz Südossetien erklären.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat als Folge des russisch-georgischen Krieges im Südkaukasus Strafen für beide Konfliktparteien gefordert. Russland habe während des Waffengangs im August zu viel Gewalt eingesetzt, sagte der britische Liberale Michael Hancock am Donnerstag in Straßburg. Doch auch Georgien müsse erklären, wieso es eigene Staatsangehörige getötet habe, sagte der Abgeordnete mit Blick auf das Vorgehen Georgiens in der abtrünnigen Provinz Südossetien. Der französische Christdemokrat Yves Pozzo di Borgo sagte, Georgien habe vermutlich nicht ohne Zustimmung der USA gehandelt. Die Abgeordneten des Europarates müssten beide Länder verurteilen.

Russland soll einseitige Anerkennung der Provinzen zurücknehmen

Die Abgeordneten forderten die "bedingungslose Umsetzung" des Friedensplans für Georgien. Dazu gehöre vor allem der Rückzug der russischen Truppen auf ihre Positionen vor Ausbruch des bewaffneten Konflikts, forderten die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern am Donnerstagabend. Zugleich warnten sie Russland davor, mit "Provokationen" Verzögerungen des Abzugs zu rechtfertigen. In einer Entschließung wurde Moskau ferner aufgefordert, den EU-Beobachtern Zugang auch zu den abtrünnigen georgischen Provinzen Südossetien und Abchasien zu gewähren. Außerdem müsse Russland seine völkerrechtswidrige Anerkennung der Unabhängigkeit dieser Provinzen zurücknehmen.

"Beide Seiten haben es versäumt, die Spannungen zu verringern und so wurde die militärische Intervention zur Option für beide Konfliktparteien. Dies ist für die Versammlung inakzeptabel", heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschließung des Rates. Die Bombardierung Südossetiens durch Georgien, die am 7. August die bewaffneten Feindseligkeiten ausgelöst hatte, sei ein "veritabler Kriegsakt" gewesen. Die massive russische Gegenoffensive habe gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und damit gegen das internationale Recht verstoßen, heißt es in der mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschließung. Mit der Besetzung eines beachtlichen Teil Georgiens verstoße Russland zudem gegen das im Völkerrecht verankerte Prinzip der territorialen Unverletzlichkeit.

Russland darf Einflusszone nicht ausdehnen

Die Versammlung erinnerte Russland auch an seine Zusage, seine Einflusszone nicht auf die direkten Nachbarländer auszudehnen. Diese Verpflichtung war eine von vielen, die Russland bei seiner Aufnahme in den Europarat 1996 einging. Das Argument Russlands, es habe seine Staatsangehörigen in Südossetien vor georgischen Übergriffen schützen müssen, wies die Versammlung zurück. Eine solche Strategie könne "beunruhigende Folgen" für andere Länder haben, in denen viele Russen lebten.

Moskau sollte die Beobachter der Europäischen Union (EU) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) nach Südossetien und Abchasien hineinlassen. EU-Beobachter hatten am Mittwoch in den Pufferzonen zu den beiden abtrünnigen Regionen mit der Überwachung der Waffenruhe und des vereinbarten russischen Truppenabzugs begonnen. (jg/dpa/AFP)

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