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Der satirische Künstler Kaya Mar steht mit einem seiner Bilder vor dem Supreme Court in London. Vor dem Gericht geht es um die Frage, ob die britische Regierung den geplanten Austritt aus der Europäischen Union ohne Zustimmung des Parlaments einleiten darf.

© dpa

Supreme Court in Großbritannien: Britisches Parlament muss Brexit-Antrag zustimmen

Paukenschlag bei einem der spektakulärsten Gerichtsverhandlungen in der britischen Geschichte: Dabei geht es um die Rechte des Parlaments bei der geplanten Scheidung von der Europäischen Union.

In Großbritannien muss das Parlament über die Austrittserklärung aus der EU abstimmen. Das hat das höchste britische Gericht am Dienstag in London entschieden und ist damit der Regierung in die Quere gekommen. Die elf Richter des Supreme Courts bestätigten in dem Berufungsverfahren ein früheres Urteil. An dem geplanten Ausstieg aus der EU ist zwar nicht mehr zu rütteln.

Die Regierung befürchtet aber zweierlei: Zum einen könnte das Mitspracherecht des Parlaments den ohnehin engen Zeitplan für die Verhandlungen mit der Europäischen Union durcheinanderbringen. Zum anderen wird befürchtet, dass die Abgeordneten den geplanten Brexit verwässern und eine stärkere EU-Nähe einfordern könnten. Die Parlamentarier gelten als überwiegend EU-freundlich. May hatte vor einer Woche in einer lange erwarteten Grundsatzrede angekündigt, dass sie Großbritannien nicht nur aus der EU, sondern auch aus dem europäischen Binnenmarkt führen will. Schon zuvor war klar: Die Regierung will die Austrittserklärung bis Ende März nach Brüssel senden.

Ergebnis der Volksabstimmung hat keine Rechtskraft

Sie wollte das Parlament dazu aber nicht befragen. Das Parlament hatte sich zwar Anfang Dezember mit großer Mehrheit zu dem Brexit-Zeitplan bekannt, doch der Beschluss ist nicht bindend. Medien hatten berichtet, die Regierung plane, nun ein möglichst knapp formuliertes Gesetz ins Parlament einzubringen. Die Briten hatten sich am 23. Juni 2016 in einem historischen Referendum für einen Austritt Großbritanniens aus der EU entschieden. Das Ergebnis der Volksabstimmung hat aber keine Rechtskraft.

Zahlreiche Brexit-Befürworter sind der Ansicht, dass Großbritannien zu viel Geld an die Europäische Union zahlen muss. Migranten aus der EU werden für Wohnungsnot, Engpässe im Gesundheitssystem und Wettbewerbsdruck auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich gemacht.

Die Regierung verfügt über eine Mehrheit im Parlament. Die Weigerung Mays, Details aus der Strategie der Regierung zu veröffentlichen, stieß aber zum Teil auf Widerstand in den eigenen Reihen. Der juristische Streit geht auf eine Gruppe um die Fondsmanagerin Gina Miller zurück. Sie wollte eine Abstimmung im Parlament erreichen. Die Richter des High Courts gaben ihr im vergangenen November recht. Danach war die Stimmung im Land teils aufgeheizt. Eine Zeitung nannte die Richter „Feinde des Volkes“, Miller wurde bedroht. Die Regierung legte Berufung beim Supreme Court ein. Nach dem Austritt Großbritanniens hätte die EU noch 27 Mitglieder. „Brexit“ ist ein Kunstwort aus den Begriffen „Britain“ (Großbritannien) und „Exit“ (Ausgang). (dpa)

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