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Politik: Surfen im Büro kann den Job kosten

Berlin Wer im Job intensiv im Internet surft statt zu arbeiten, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gelte insbesondere dann, wenn dabei Internetseiten mit pornografischem Inhalt angesteuert werden.

Berlin Wer im Job intensiv im Internet surft statt zu arbeiten, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gelte insbesondere dann, wenn dabei Internetseiten mit pornografischem Inhalt angesteuert werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag. Dabei legten die höchsten Arbeitsrichter einen sehr strengen Maßstab an. Denn in dem Einzelfall, den sie verhandelt haben, hatte der betroffene Mitarbeiter in der Zeit von September bis November 2002 das Internet insgesamt nur 18 Stunden privat genutzt, davon allerdings fünf Stunden auf Seiten mit pornografischem Inhalt. Arbeitsrechtler zeigten sich überrascht von dem strengen Maßstab, den die Richter in Erfurt anlegten. Die Gewerkschaft Verdi beklagte, dass immer mehr Chefs ihre Mitarbeiter überwachen. vis

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