zum Hauptinhalt

Politik: Synagogen-Anschlag: Nehm gibt Fall ab

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat das Ermittlungsverfahren wegen des Brandanschlags auf die Düsseldorfer Synagoge an die dortige Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat das Ermittlungsverfahren wegen des Brandanschlags auf die Düsseldorfer Synagoge an die dortige Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Verdacht, Neonazis hätten die Tat begangen, habe sich nicht bestätigt. Seit dem 7. Dezember sind wegen der Tat zwei Araber in Haft. Sie sollen den Anschlag am 2. Oktober vergangenen Jahres "aus Wut und Verärgerung über die israelische Politik gegen Palästinenser im Gaza-Streifen" verübt haben.

Die Bundesanwaltschaft verwies auf die "Eggesin"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember. Danach ist der Generalbundesanwalt grundsätzlich für die Verfolgung rechtsextremistischer Täter zuständig. Er darf aber nur bei Delikten mit "Staatsschutzcharakter" ermitteln. Ansonsten sind die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig.

Bei dem Düsseldorfer Anschlag in der Nacht zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober hatten die Täter Molotowcocktails auf die gläserne Eingangstür der Synagoge geworfen. Verletzt wurde niemand. Es entstand auch nur ein geringer Sachschaden, weil einer der Brandsätze von einer 31-jährigen Frau, die herbeigeeilt war, ausgetreten werden konnte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false