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Kreshnik B. war ein halbes Jahr in Syrien und hat an Kampfhandlungen des IS teilgenommen.

© dpa

Syrien-Rückkehrer: IS-Kämpfer muss in Haft

Kreshnik B. hatte sich dem bewaffneten Dschihad angeschlossen. Jetzt verurteilt ein Gericht den deutschen Syrien-Rückkehrer zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Sein Geständnis reduziert das Strafmaß. Doch Reue zeigt er nicht.

Im ersten deutschen Prozess gegen ein Mitglied der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) ist der 20-jährige Angeklagte vom Frankfurter Oberlandesgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Kreshnik B. war im vergangenen Sommer mit Freunden über die Türkei nach Syrien gereist und hatte sich dort dem bewaffneten Dschihad angeschlossen. Er leistete einen Eid auf die Führung des IS, durchlief eine Schießausbildung und beteiligte sich – wenn auch, wie er sagt, in den hinteren Reihen – an Kämpfen der Terrormiliz.

Polizei und Verfassungsschutz hatten Kreshnik B., dessen Eltern aus dem Kosovo stammen, zum Zeitpunkt seiner Ausreise schon im Visier. Als er nach sechs Monaten nach Deutschland zurückkehrte, wurde er festgenommen. Die Anklage auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat stützte sich auf abgehörte Telefongespräche und Internetchats.

Zur Verbreitung des Terrors beigetragen

Eingehüllt in eine dicke Winterjacke, mit abwesendem Blick, verfolgte Kreshnik B. die Urteilsverkündung. Auch wenn der Angeklagte nur einen geringen Beitrag zur Schlagkraft und Grausamkeit des IS geleistet habe, so habe er zur Verbreitung des weltweiten Terrors beigetragen. Strafmildernd wertete das Gericht sein Geständnis. Seine radikal-islamische Gesinnung habe Kreshnik B. bis heute allerdings nicht abgelegt, befand der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

"Wenn er Glück hat, kommt er nächstes Jahr noch vor Weihnachten aus dem Gefängnis", mutmaßte sein Strafverteidiger Mutlu Günal. "Das ist eine Perspektive, mit der er leben kann." Da die Richter Kreshnik B. aufgrund seines Entwicklungsstandes nach Jugendstrafrecht verurteilten, besteht die Aussicht, dass der Heranwachsende schon nach der Hälfte seiner Haftzeit freikommt. Ein Jahr hat er bereits in Untersuchungshaft verbracht.

Geht von Kreshnik B. noch eine Gefahr aus?

"Mit dem Urteil sendet das Gericht ein klares Signal, dass die Beteiligung am bewaffneten Dschihad hart bestraft wird", meinte dennoch Dieter Killmer von der Bundesanwaltschaft. In seinem Plädoyer hatte er Kreshnik B. jegliche Reue abgesprochen und sich besorgt über dessen Verführbarkeit geäußert. Es sei unklar, ob Kreshnik B. noch eine Gefahr darstelle.

Für sein Geständnis hatte das Gericht eine Haftstrafe von höchstens vier Jahren und vier Monaten in Aussicht gestellt – obwohl die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung selbst nach Jugendstrafrecht mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden kann. In Großbritannien sind dagegen am Freitag zwei junge Männer aus Birmingham, die sich in einem Terrorlager in Syrien von Islamisten haben ausbilden lassen, zu zwölf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Zusätzlich kann ihre Strafe zum Schutz der Öffentlichkeit um fünf Jahre verlängert werden.

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