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Politik: Täter-Opfer-Ausgleich wird in der Strafprozessordnung verankert

Bei Strafverfahren etwa wegen Diebstahls oder Graffiti-Schmierereien ist es künftig leichter möglich, statt langwieriger Prozesse Täter und Opfer direkt zusammenzubringen und auf Wiedergutmachung hinzuwirken. Der Bundestag beschloss am Freitag auch mit Stimmen der Opposition, den Täter-Opfer-Ausgleich in der Strafprozessordnung zu verankern.

Bei Strafverfahren etwa wegen Diebstahls oder Graffiti-Schmierereien ist es künftig leichter möglich, statt langwieriger Prozesse Täter und Opfer direkt zusammenzubringen und auf Wiedergutmachung hinzuwirken. Der Bundestag beschloss am Freitag auch mit Stimmen der Opposition, den Täter-Opfer-Ausgleich in der Strafprozessordnung zu verankern. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen prüfen, ob unter bestimmten Umständen vorläufig auf eine Klage verzichtet wird. Der Täter muss sich dafür um einen Ausgleich mit seinem Opfer bemühen und um Wiedergutmachung des Schadens kümmern.

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