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Politik: Teilen und durchsetzen

Rot-Grün splittet Gesetz zur Kleinkindbetreuung, um den Bundesrat zu umgehen

Von Hans Monath

Berlin - Angesichts des hartnäckigen Widerstands der unionsgeführten Länder im Bundesrat gegen das Gesetz zum Ausbau der Betreuung für Kleinkinder hat die rot-grüne Koalition ihr zentrales familienpolitisches Projekt nun in zwei Teile aufgespalten. „Da die Union dieses von breiter gesellschaftlichen Kräften unterstützte Vorhaben blockiert, müssen wir dafür sorgen, dass der wichtigere Teil trotzdem Anfang 2005 in Kraft treten kann“, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses, Kerstin Griese (SPD), dem Tagesspiegel.

SPD und Grüne wollen den ersten Teil des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG), der den Ausbau der Kinderbetreuung regelt und nicht zustimmungspflichtig ist, am Donnerstag im Bundestag verabschieden. Der zweite Teil, der das Kinder- und Jugendhilfegesetz betrifft, soll im Bundestag und mit dem Bundesrat beraten werden. Damit folgt die SPD dem Drängen der Grünen, die wegen der knappen Fristen vor einem Scheitern des wichtigen Vorhabens gewarnt hatten. Mit dem Gesetz sollen die Kommunen verpflichtet werden, bis 2010 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot auch für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Der Bund will dazu jährlich 1,5 Milliarden Euro aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) zur Verfügung stellen.

Die Union kündigte an, sie wolle sich im Bundestag enthalten. „Wir sind für die Kinderbetreuung“, sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Maria Eichhorn (CSU), dem Tagesspiegel. Ihre Fraktion könne aber „einem Gesetz nicht zustimmen, dessen Finanzierung unseriös ist“. Die Politikerin kritisierte auch die Aufspaltung des Gesetzes in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungspflichtigen Teil: „Obwohl sich die Finanzierung nicht geändert hat, soll der Bundesrat ganz bewusst ausgehebelt werden.“ Empört zeigte sich Eichhorn auch darüber, dass die Regierung die Opposition von der schon länger gefassten Entscheidung zu spät informiert habe. „Das ist ein bewusster Vertrauensbruch und eine Provokation, auf dieser Basis kann man nicht zusammenarbeiten“, sagte sie.

Die unionsgeführten Länder hatten das Gesetz im Bundesrat im ersten Durchgang abgelehnt und eine weitere Blockade angekündigt. Anders als viele Familienpolitiker der Union im Bundestag begründen die unionsgeführten Länder ihre Ablehnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken und warnen den Bund davor, als Gesetzgeber in die Zuständigkeit der Länder einzugreifen. Nach der Verabschiedung im Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

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