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Telefondaten-Speicherung: Neue Verhandlungen um Kompromiss

Nachdem der Ministerrat den deutschen Forderungen im Streit um die Sammlung von Telefon- und Internetdaten entgegen gekommen war, gehen die Verhandlungen in eine neue Runde. Nun geht es allerdings um Detailfragen.

Brüssel - Der Streit über die systematische Sammlung von Telefon- und Internetdaten zur Terrorbekämpfung geht in eine neue Runde. «Es wird mit dem Europäischen Parlament auf jeden Fall noch Verhandlungen geben», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Brüssel. Der Bundestag müsse dem Plan, alle Verbindungsdaten 6 bis 24 Monate zu speichern, ebenfalls noch zustimmen. Zuvor war der Ministerrat den deutschen Forderungen weit gehend entgegengekommen. «Ich glaube, wir haben das Beste rausgeholt, was wir rausholen konnten», sagte Zypries.

Zwar rangen die Justizminister der 25 EU-Staaten am Nachmittag noch um Detailfragen. Zypries sah ihre zentralen Anliegen im Kompromissvorschlag der britischen Ratspräsidentschaft jedoch gewahrt: Es werde keine Kostenregelung festgeschrieben und erfolglose Anrufversuche sollen eben so wenig aufgezeichnet werden wie Bewegungsdaten bei Handy-Gesprächen. Das Europäische Parlament hatte eine Kostenregelung vorschreiben wollen. Von Internetverbindungen sollen Zypries zufolge «nur die ohnehin gespeicherten Protokolle» ebenso lange wie Telefondaten gespeichert werden.

Die Frage, zur Aufklärung welcher Verbrechen die Daten verwendet werden dürfen, soll Zypries zufolge jeder Mitgliedstaat für sich entscheiden. Man sei sich aber einig, die Liste von mehr als 30 Straftaten anzuwenden, die auch dem Europäischen Haftbefehl zu Grunde liege. Hinzu kämen Taten, die wie das so genannte Stalking oder die elektronische Verbreitung von Kinderpornografie speziell mit dem Telefon oder Internet zusammenhingen. Das Europa-Parlament hatte eine Einschränkung auf den Katalog des EU-Haftbefehls verlangt.

Zypries betonte, die Datenspeicherung betreffe nur Angaben zur Verbindung selbst. «Wir gehen ja nie auf die Inhalte des Gesprächs.» Zudem bräuchten die Fahnder einen richterlichen Beschluss, um Zugriff auf die gespeicherten Daten zu bekommen. Wegen der Speicherdauer habe sie ihre Zustimmung im Rat unter den Vorbehalt gestellt, dass der Bundestag die Regelung akzeptiert. «Ich würde dem Bundestag empfehlen, die kürzeste Frist von sechs Monaten zu nehmen», sagte die Ministerin. Sie räumte ein, der zuletzt vorliegende Entwurf der Präsidentschaft sei «sicherlich ein Minimalkompromiss». (tso/dpa)

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