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Soll die Bundeswehr die Polizei unterstützen?

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Terrorgefahr in Deutschland: Soll die Bundeswehr der Polizei helfen?

Erste Politiker fordern, dass die Bundeswehr sich auf Einsätze im Inneren vorbereiten muss. Doch das ist umstritten.

Von Robert Birnbaum

Wolfgang Schäuble ist zuletzt öfter mal durch lautes Denken aufgefallen. In Düsseldorf soll der Bundesfinanzminister darüber nachgesonnen haben, ob nicht in diesen Terror-Tagen die Bundeswehr der Polizei zu Hilfe kommen müsste. „Wenn wir eine Situation hätten wie in Paris, möglicherweise mit Anschlägen an drei, vier Orten, wird man darüber nachdenken müssen, ob unsere polizeilichen Fähigkeiten ausreichen“, zitiert ihn die ortsansässige „Rheinische Post“.

Schäuble steht damit nicht allein. Auch die CSU ist schon auf eine ähnliche Idee gekommen. In der Resolution, die der Parteivorstand als Reaktion auf den Pariser Terror verabschiedet hat, findet sich der Satz: „Wir müssen unsere Soldaten durch geeignete Ausrüstung, gezielte Ausbildung und klare rechtliche Vorgaben ertüchtigen, unsere Freiheit und unsere Sicherheit im Verbund mit allen anderen Sicherheitsbehörden auch im Inneren zu schützen und zu verteidigen.“

Beiden Sätzen ist eine gewisse grammatische Unschärfe gemeinsam. Bei Schäuble entsteht sie durch den vielfachen Konjunktiv, bei der CSU-Spitze dadurch, dass offen bleibt, wer da mit „auch im Inneren“ gemeint ist. Die Soldaten? Der Verbund der anderen Behörden? Die Unschärfe dürfte bewusst gewählt sein. Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist vom Grundgesetz und den nachfolgenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts an sehr enge Voraussetzungen gebunden.

Einschlägig dafür ist die Entscheidung, mit der die Karlsruher Richter 2012 das eigene Urteil zum Abschuss eines entführten Flugzeugs korrigierten. „In Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ darf die Armee danach die Polizei unterstützen, und zwar auch mit ihren ganz spezifischen militärischen Instrumenten und Kampfmitteln. Das hatte die erste Kammer des Gerichts, die das ursprüngliche Abschuss-Urteil fällte, noch ausgeschlossen – sie wollte das Militär auf Polizeimittel beschränken.

Das Problem liegt freilich mehr in der Realität als in der juristischen Theorie. Viele Soldaten haben etwa in Afghanistan an Straßensperren zwar schon polizeiähnliche Aufgaben erfüllt. Aber das Hauptproblem dürfte eines der Verständigung zwischen den Sicherheitsorganen sein, im wörtlichen wie übertragenen Sinne: Es fehlt jede Übung und Erfahrung im gemeinsamen Handeln.

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