zum Hauptinhalt

Terrorhelfer-Prozess: 15 Jahre Haft für Motassadeq

Der marokkanische Terrorhelfer Mounir al Motassadeq ist in Hamburg wegen seiner Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September zur Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Hamburg - Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hat den Marokkaner Mounir al Motassadeq wegen der Terroranschläge vom 11. September 2001 zur Höchsstrafe von 15 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft; die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer keinen Antrag zum Strafmaß formuliert. Motassadeq beteuerte in seinem Schlusswort noch einmal seine Unschuld. Der Bundesgerichtshof hatte Motassadeq bereits im November wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt. Das Hamburger Gericht musste nur noch das Strafmaß neu festlegen.

"Man muss sich klarmachen, dass 246 Leute getötet worden sind", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Beckmann bei der Urteilsbegründung. "Wenn man diese Zahl sieht, hat das fast etwas Blasses, und das darf eben nicht sein." Allein der Vorwurf der Beihilfe zum Mord am Mord der Passagiere und Besatzungsmitglieder an Bord der entführten Maschinen ziehe aus Sicht des Gerichts die Höchststrafe nach sich. Auf die Gesamtzahl der Anschlagsopfer habe sich das Gericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt. Allerdings liege für jemanden, "der weiß, dass Flugzeuge benutzt werden für Selbstmordanschläge und der weiter weiß, dass Piloten ausgebildet werden, der Schluss ganz nah, dass diese Flugzeuge nicht irgendwo zum Absturz gebracht werden sollen. Sondern dass Menschen mit in den Tod gerissen werden sollen, in möglichst großer Zahl."

Eine eigene Wahrheit geschaffen

Bundesanwalt Walter Hemberger warf dem Angeklagten vor, sein Wissen darum verdrängt zu haben. "Der Angeklagte hat gesehen, was für ein Unheil er angerichtet hat und hat sich eine eigene Wahrheit geschaffen", sagte Hemberger. Motassadeq habe bei Gericht immer nur das zugegeben, was bereits erwiesen war. Dass die Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohamed Atta sich auf den Glauben berufen habe, sei pervers. "Kein Gott kann gewollt haben, was am 11. September geschehen ist." Für dieses gewaltige Unrecht könne es nur eine Strafe geben: die Höchststrafe. Hemberger schrieb Motassadeq Heimtücke und niedere Beweggründe zu.

Der Angeklagte beschwor erneut seine Unschuld. "Sie haben mir Unrecht angetan", warf er Heimberger vor. "Meine Kinder, meine Eltern, meine Familie, meine Zukunft ist ruiniert." Zuvor hatte sein Verteidiger Ladislav Anisic angekündigt, alle weiteren Rechtsmittel zu nutzen, um am Ende einen Freispruch zu erzielen. "Wir werden nicht ruhen", sagte Anisic. Die Verteidigung bereite Anträge zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens vor.

Motassadeq war im weltweit ersten Prozess um die Anschläge vom 11. September vom OLG Hamburg bereits im Februar 2003 unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der BGH ein Jahr später aufgehoben, weil das OLG damals von den USA gesperrte Zeugenaussagen nicht berücksichtigt hatte. Daraufhin wurde Motassadeq in einem neuen Verfahren in Hamburg zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt; dieses Urteil verschärfte der BGH dann im November 2006. Seitdem befand sich Motassadeq wieder in Untersuchungshaft. Mit der jüngsten Entscheidung hat das Hamburger OLG zugleich angeordnet, dass Motassadeq in Untersuchungshaft bleibt. Die Anwälte Motassadeqs können innerhalb einer Woche nach Zustellung des schriftlichen Urteils Revision einlegen. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false