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Terrorismus: Anklage nach Polizistenmord in Nordirland

Nach den Terroranschlägen in Nordirland vor zwei Wochen haben die Ermittler die erste Anklage gegen ein Mitglied der Terrorgruppe "Continuity IRA" erhoben. Der 17-Jährige muss sich wegen Mordes an einem Polizisten verantworten.

Dem Jugendlichen werden außerdem drei weitere Straftaten zur Last gelegt: das Sammeln von Informationen für terroristische Zwecke, vorsätzlicher Waffenbesitz und Mitgliedschaft in der verbotenen Vereinigung "Continuity IRA". Diese Splittergruppe der früheren Terrororganisation Irisch-Republikanische Armee (IRA) hatte sich zum Mord an dem 48 Jahre alten Polizisten bekannt. Der Jugendliche soll am Dienstag vor einem Gericht erscheinen.

Der getötete Polizist war wegen des Notrufs einer Frau zu einer Schule in Craigavon in der Grafschaft Armagh gekommen. Die Gegend südwestlich von Belfast gilt als Hochburg republikanischer Katholiken. Die Frau hatte die Polizei wegen eines zerbrochenen Fensters alarmiert. Der Polizist wurde mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet. Das Opfer hinterlässt Frau und Kinder.

Zwei Tage zuvor waren bereits zwei Soldaten erschossen worden. "So lange sich Großbritannien in Irland einmischt, werden diese Attacken weitergehen", hieß es in der Botschaft der "Continuity IRA". Zu dem Anschlag auf die Kaserne in Antrim nördlich von Belfast hatte sich mit der "Real IRA" (Wahre IRA) eine andere Splittergruppe der IRA bekannt. Die Attentäter wollen den Friedensprozess bekämpfen und eine Abspaltung von Großbritannien und Vereinigung mit Irland mit Waffengewalt durchsetzen.

Neun Terrorverdächtige in Gewahrsam

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden am Montagabend zwei Verdächtige eine Woche nach ihrer Festnahme auf freien Fuß gesetzt. Sie kamen ohne Anklage frei. Die 27 und 31 Jahre alten Männer waren zunächst verdächtigt worden, an dem Mord des Polizisten beteiligt gewesen zu sein. Damit befinden sich noch vier Männer und eine Frau wegen des Polizisten-Mordes und vier Männer wegen der Morde an zwei Soldaten in Polizeigewahrsam.

Die Verdächtigen können unter den neuen Terror-Gesetzen bis zu 28 Tage ohne Anklage festgehalten werden. Dagegen haben sechs der neun Festgenommen Einspruch eingelegt. Ihre Anwälte beklagen, dass die Dauer gegen die europäischen Menschenrechtskonventionen verstöße. Der Einspruch wird am Dienstag verhandelt. (küs/dpa)

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