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Terrorismusprozess: Geschworene beraten über Leben oder Tod Moussaouis

Im Terroristen-Prozess gegen den Franzosen Zacarias Moussaoui haben die amerikanischen Geschworenen am Donnerstag ihre Beratungen über Leben oder Tod des Angeklagten fortgesetzt.

Alexandria/Washington - Am Vortag hatte die Bundesanwaltschaft Moussaoui in ihrem Schlussplädoyer für die Terroraktionen am 11. September 2001 mit rund 3000 Todesopfern mitverantwortlich gemacht, obwohl dieser nicht selbst direkt an den Anschlägen in New York und Washington beteiligt war. Die Verteidigung stellte ihren Mandanten als einen notorischen Lügner und «Möchtegern-Terroristen» dar, der aus Wichtigtuerei von ihm nie begangene Verbrechen zugegeben habe und lieber als «Märtyrer» sterben als lebenslang hinter Gittern sitzen wolle.

Der gebürtige Marokkaner hatte am Montag erstmals vor Gericht ausgesagt, dass er von den Anschlagsplänen gewusst habe und am 11. September 2001 selbst ein Flugzeug ins Weiße Haus steuern wollte. Bundesanwalt David Raskin wertete dies in seinem Schlussplädoyer vor einem Gericht in Alexandria bei Washington als Beweis dafür, dass Moussaoui ein Mitwisser war und die Anschläge möglich machte, indem er sie in Verhören nach seiner Festnahme im August 2001 verschwieg. Moussaoui habe Menschen getötet, weil er mit tödlicher Absicht gelogen habe, sagte Raskin. Der Angeklagte sei mit der Absicht in die USA gekommen, so viele Menschen wie möglich umzubringen.

Nur ein unbedeutender Anhänger

Nach den Worten von Verteidiger Edward MacMahon war Moussaoui «nur in seinen Träumen» an den Anschlägen beteiligt. «Moussaoui wäre am 11. September gern an Bord eines Flugzeuges gegangen, aber er wurde nicht gefragt», sagte der Pflichtverteidiger. Der Angeklagte versuche jetzt, für sich eine Rolle in der El-Kaida-Geschichte zu schreiben, obwohl er nur ein unbedeutender Anhänger des Terrornetzwerkes gewesen sei.

Da sich Moussaoui bereits vor dem Prozess in sechs Anklagepunkten, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem 11. September stehen, schuldig bekannt hatte, geht es in dem Verfahren nur um das Strafmaß. Die Geschworenen müssen zuerst entscheiden, ob die Todesstrafe grundsätzlich für Moussaoui in Frage kommt. Dann gibt es eine neue kurze Gerichtsverhandlung unter anderem mit Schilderungen von Hinterbliebenen der Opfer vom 11. September und Expertenaussagen über Moussaouis Geisteszustand. Dann finden Schlussberatungen darüber statt, ob Moussaoui mit lebenslanger Haft oder dem Tod bestraft wird.

Die Anklage, die die Hinrichtung beantragt hat, muss im Kern die Jury davon überzeugen, dass die Anschläge hätten verhindert werden können, wenn Moussaoui die Pläne gegenüber den US-Behörden enthüllt hätte. Die Verteidigung argumentiert, dass die US-Behörden die Attacken auch dann nicht vereitelt hätten, wenn sie von den Plänen gewusst hätten. Es habe genügend Hinweise auf die Anschläge gegeben, ohne dass die Behörden gehandelt hätten. (tso/dpa)

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