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Terrorverdächtiger: Keine Aufenthaltsgenehmigung für Konstanz

Der am Freitag in einem Konstanzer Studentenwohnheim festgenommene Terrorverdächtige Fadi A. S. hatte nur eine Aufenthaltsgenehmigung für Kiel, nicht aber für Konstanz.

Konstanz - Sein früherer Anwalt Wilhelm Matthias Hansen sagte, er habe dem Syrer vor zwei Jahren zur Wiedereinreise nach Deutschland verholfen. Damals sei "von einem islamistischen Hintergrund keine Rede gewesen", betonte Hansen. Der 23-jährige Fadi A.S. ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft dringend verdächtig, die fehlgeschlagenen Kofferbombenanschläge auf zwei Regionalzüge mit den Mitbeschuldigten Youssef Mohamad E. H. und Jihad Hamad vorbereitet zu haben. Youssef Mohamad E. H. wurde am 19. August in Kiel festgenommen.

Die Stadt Konstanz habe im September 2003 die Aufenthaltsgenehmigung des Syrers wegen eines Körperverletzungsdelikts nicht mehr verlängern wollen, sagte Hansen. Er habe Fadi A. S. daraufhin anwaltlich vertreten, weil es sich bei der Tat lediglich um eine "Ohrfeige" gegen einen anderen muslimischen Studenten gehandelt habe. Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg hätten sich die Prozessparteien dann darauf verständigt, dass Fadi A. S. "freiwillig nach Syrien ausreist" und nach einem halben Jahr erneut einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung stellen könne. Hansen widersprach der Darstellung der "Schwäbischen Zeitung", dass Fadi A. S. "ausgewiesen" worden sei.

Nach der Antragstellung habe der Syrer im Jahr 2004 eine Aufenthaltsgenehmigung in Kiel, nicht aber in Konstanz erhalten. Die Stadt Konstanz habe damit im Rahmen ihres Programms gegen Jugendkriminalität "ein Exempel statuieren wollen". Von der Stadt Kiel habe der Syrer eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, weil er dort einen Vorbereitungskurs für die Aufnahme eines Studiums habe fortsetzen können.

Hansen war von 1981 bis 1997 Erster Bürgermeister von Konstanz und ist seit 1997 als Anwalt tätig. (tso/ddp)

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