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Teuere Wahl: Neuer NRW-Wahltermin kostet Steuerzahler 42 Millionen Euro

Die CDU-FDP-Koalition in NRW hat einen neuen Termin für die Kommunalwahl gefunden: Den 30. August. Warum die Wahl nicht mit der Bundestagswahl zusammengelegt wurde, stößt auf Unverständnis - und kostet den Steuerzahler noch zusätzlich Geld.

Schluss mit der Wahltrickserei“ – seitdem Georg Lampen vom Bund der Steuerzahler dieses Motto der schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf zuruft, stehen die Telefone in seinem Büro nicht mehr still; er erhält jede Menge elektronische Post, in der er gebeten wird, nicht locker zu lassen.

Die Steuerzahler regen sich massiv über den neuen Wahltermin der CDU-FDP-Koalition auf. Das Verfassungsgericht hatte die Regierung kürzlich gestoppt und die geplante Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl am 7. Juni für rechtswidrig erklärt. Weil die aktuellen Räte bis zum 20. Oktober gewählt sind, hätte dieser Termin eine zu lange Übergangsfrist bedeutet und deshalb gegen das Demokratieprinzip verstoßen. Nachdem die Richter der Regierung das in schonungsloser Offenheit gesagt hatten, waren viele in Düsseldorf davon ausgegangen, dass man sich nun für eine Zusammenlegung von Bundestags- und Kommunalwahl am 27. September ausspricht; da wären alle Fristen gewahrt und trotzdem hätte man mit einer hohen Wahlbeteiligung bei geringen Kosten rechnen können. Doch schwarz-gelb entschied sich für einen eigenen Termin, den 30. August. Selbst in der NRW-Union regt sich seither Widerstand – in Hamm etwa muss das Nordrhein-Westfalen- Fest verschoben werden, das an diesem Tag stattfinden sollte; der dortige CDU-Bürgermeister hält das für undurchführbar.

Darum geht es den Steuerzahlern weniger. Sie monieren die von der Regierung selbst veranschlagten Kosten über 42 Millionen Euro. „Ich kann nur feststellen“, schimpfte Lampen am Wochenende, „dem Bürger ist Steuerverschwendung nicht egal“. Zudem wies er darauf hin, dass die Bürger sehr wohl unterscheiden können, wen sie wählen; er entkräftete das entsprechende Argument der Regierung, die davon warnt, Bundestags- und Kommunalwahl zusammenzulegen. Er rechnete vor, wie differenziert die Bürger 1994 abgestimmt haben, als sie sowohl den Bundeskanzler als die Bürgermeister gewählt haben, damals lagen bis zu sechs Punkten zwischen beiden Ergebnissen.

Ob es noch eine Chance gibt, die Regierung zu stoppen, ist ungewiss. Vor allem weil die FDP und auch die CDU glauben, von einer niedrigeren Wahlbeteiligung zu profitieren, halten sie am 30. August fest. Der SPD kommt der Vorstoß der Steuerzahler sehr gelegen – die Genossen sehen darin einen Hebel, erneut vor Gericht zu ziehen. Die obersten Richter dürften das mit Wohlwollen sehen, entspricht doch der 30. August kaum dem Geist ihres Urteils gegen die Landesregierung.

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